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140 Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland.

handle sich um ein schweres Delikt und eine lange Strafe, Vor diesen soll
aber die bedingte Strafaussetzung bewahren und damit es wirksam geschieht,
 fordern wir die Schutzaufsicht. Ebendort heisst es, der Richter
habe in den mit bedingter Strafaussetzung Verurteilten Vertrauen gesetzt,
Das Gesetz erlässt die Strafe aber nur bedingt und das bedeutet Misstrauen.
Anm. 71. Wie ich höre, ist jetzt schon in einigen Kantonen der Schweiz
die Begnadigung von Verbrechern (ein Recht, das dem Grossrat, der obersten
 kantonalen gesetzgebenden Behörde, zukommt), an das Versprechen
 der Enthaltsamkeit gebunden.
Anm. 72. Internationale Monatsschrift zur Erforschung des Alkoholismus
 und Bekämpfung der Trinksitten 1910 S. 207.
In der Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht, Band 22 S. 40 ff., macht
Dr. Eugen Blocher noch eine Reihe anderer Abänderungsvorschläge, die sich
in der Richtung der Enthaltsamkeitsweisung bewegen: Aufschub der Einschliessung
 eines Jugendlichen, vorläufige Entlassung eines Gefangenen,
bedingte Einweisung eines Gewohnheitstrinkers in eine Trinkerheilanstalt
und bedingte Entlassung eines Trinkers aus derselben unter der Enthaltsamkeitsweisung
 (ein Gesetz von Nebraska verlangt in letzterem Falle a written
pledze)l. Dr. Blocher glaubt, dass manche Gewohnheitstrinker durch die
blosse Drohung der Versorgung in einer Trinkerheilanstalt zur Alkoholabstinenz
 gebracht werden können und macht darauf aufmerksam, dass dem
Staat und dem Trinker viele unnötige Kosten erspart werden können. Int.
M.-Schr. 1910 S. 204.
Anm. 73. Der Alkohol im gegenwärtigen und zukünftigen Strafrecht
S. 54ff. Ferner Dr. med. Pfleiderer, Strafreform bei Alkoholstraftaten, Mitteilungen
 des Schwäbischen Gauverbandes gegen den Alkoholismus vom
8, Dezember 1908; Schwandner, Strafe und Strafvollzug in Beziehung auf
den Alkoholismus. Der Alkoholismus, seine Wirkungen und seine Bekämpfung,
 6. Teil, Neue Folge, S. 96. Aschaffenburg, Das Verbrechen und seine
Bekämpfung, 2. Aufl., S. 247 if, Von beiden letztgenannten Verfassern wird
nur der Wert der bedingten Strafaussetzung für die Besserung der Trinker
betont. Die Notwendigkeit der Erziehung der Trinker zur Nüchternheit ist
’hnen aber voll bewusst, s. S. 19 und 21.
Anm, 74. Siehe Haberstumpf, Neue Wege der bedingten Begnadigung.
Blätter für Rechtsanwendung, Jahrgang 1911, Band 76, S. 26.
Anm. 75. Darum ermächtigt sowohl der Probation of Offenders Act
“Section 6, subsection 5), als auch das Gesetz von Massachusetts aus dem
Jahre 1878 (First Annual Report p. 11) den probation officer, denjenigen, der
die Bedingungen der Probation verletzt, vor Gericht zu bringen zur Aburteilung.
 In Massachusetts gehören die Bedingungen geradezu zur Probation
(First Annual Report p. 14: upon stated conditions as to good behavior) und
die Commission on Probation ist der Anschauung, dass wenn die Versuchungen,
 die jemand zur Straftat geführt haben, bestehen bleiben, die Probation
 aufgehört hat, ein Besserungsverfahren zu sein (First Annual Report
Dp. 17: The reports of the deputy commissioner have shown that, while the