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42 Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland.

Anm. 84. Wir können der Begründung (Allg. Teil S, 159) darin nicht
beipflichten, dass die Durchführung des Wirtshausverbotes in den grösseren
Städten und dichtbevölkerten Landbezirken nicht sichergestellt werden
könnte. Da der Vorentwurf dies aber nicht tut, ist es richtig, dass die
Massregel dort „sich praktisch als wertlos erweisen wird‘ und „die tatsächlichen
 Verhältnisse ihrer Anwendung den Erfolg ganz oder teilweise
entziehen‘. Die Begründung knüpft daher selbst keine allzuweit gehenden
 Erwartungen an das Wirtshausverbot. Was dasselbe in kleinen Verhältnissen
 wirksam macht, gilt auch vom Pollardsystem: Die ganze Gemeinde
 weiss von der Sache. Wo aber das Wirtshausverbot versagt, in
grossen Städten, wird die Pollardmethode erleichtert durch die Mitarbeit
der Vereine. Das Wirtshausverbot hat gegenüber dem Pollardverfahren
auch den Nachteil, dass es den Verurteilten nicht zur Abstinenz zwingt und
oft in seiner wirtschaftlichen Existenz beeinträchtigt. Dass das Wirtshausverbot
 nicht mehr als Strafe, sondern als sichernde Massnahme in den Vorentwurf
 gekommen ist, ist gegenüber dem Schweizer Vorentwurf ein entschiedener
 Fortschritt.
Anm. 85. $ 38: „Wird jemand, der bisher wegen eines Verbrechens oder
Vergehens zu einer Freiheitsstrafe nicht verurteilt war, zu einer sechs Monate
 nicht übersteigenden Gefängnis- oder Haftstrafe verurteilt, so kann das
Gericht im Urteil anordnen, dass die Vollstreckung der Strafe während
einer zu bestimmenden Frist ausgesetzt werde, um dem Verurteilten Gelegenheit
 zu geben, sich durch gute Führung den Erlass der Strafe zu verdienen.

Die Frist beträgt bei Verbrechen und Vergehen mindestens zwei und
höchstens fünf, bei Übertretungen mindestens ein und höchstens zwei Jahre.‘
$ 39: „Die Strafaussetzung ist nur zulässig, wenn der Täter nach den
Umständen der Tat und nach seinem Vorleben einer besonderen Berücksichtigung
 würdig erscheint und zu der Erwartung berechtigt, dass er auch ohne
den Vollzug der Strafe sich künftig wohlverhalten werde. Bei der Entscheidung
 ist auch auf die Beweggründe zur Tat, auf die seitdem verflossene
Zeit, sowie auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat zu achten, insbesondere
 darauf, ob er sich nach Kräften bemüht hat. den angerichteten
Schaden wieder gut zu machen.
Die Strafaussetzung soll hauptsächlich jugendlichen Verurteilten, kann
jedoch auch erwachsenen Verurteilten gewährt werden.“
$ 40: „Wird der Verurteilte innerhalb der Frist von neuem verurteilt, so
fällt mit Rechtskraft des neuen Urteils, wenn es wegen eines Verbrechens
oder vorsätzlichen Vergehens auf Freiheitsstrafe lautet. die Strafaussetzung
 weg.
Lautet das Urteil auf eine andere Strafe, oder ergeht es wegen einer
anderen strafbaren Handlung, oder erscheint die neue Tat so geringfügig,
dass die Annahme guter Führung durch sie nicht ausgeschlossen wird. so
entscheidet das Gericht über den Wegfall der Strafaussetzung.
Hat. abresehen von einer neuen Bestrafung, der Verurteilte sich wäh-