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Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland. 147

leicht einen Gewohnheitstrinker für einen Gelegenheitstrinker halten. Nach
der Begründung, Allg. Teil S. 160, ist für die „Trunksucht‘“ entscheidend,
iass der Trinker „die Kraft verloren hat, dem Anreize zu übermässigem Genusse
 geistiger Getränke zu widerstehen‘, Dies stellt sich erst heraus durch
die Probe,
Anm. 100. Begründung, Allg. Teil S. 140. Damit ist nicht gesagt, dass
die Probation selbst als Strafe empfunden wird, siehe Minutes of Evidence
Q. 20. Dies gilt auch von der Probation mit Alkoholentziehung, ebendort
Q. 689 und The Temperance Chronicle 1910 p. 364: Often these men have
said me: To have placed me on probation was the very best thing that could
have happened to me, sir. It has just „pulled me up in time‘. etc. The
wives of these men have often thanked me, as well as the men.
Anm. 101. Ich behalte die Fassung des $ 43 des Vorentwurfes bei,
weil ich nach der Begründung, Allg. Teil S. 158 und 159 nicht im Zweifel
bin, dass dort an strafbare Handlungen gedacht ist, die im Rausche begangen
sind, auch wenn die Trunkenheit nicht die alleinige Ursache ist, und dass die
Trunkenheit selbst hierher gehört, soweit sie an sich strafbar ist. Eine
klarere Fassung des $ 43 würde ich mir aneignen.
Anm. 102. Diese Anträge sind von der Hauptversammlung des Allgemeinen
 Deutschen Zentralverbandes zur Bekämpfung des Alkoholismus einstimmig
 zum Beschluss erhoben worden.

ZZ Dr