Aus der Gründungszeit des Genossenschaftsverbandes.

Wenn wir einen Rückblick tun in die Vergangenheit und
uns in jene Zeiten versetzen, da in unserer Heimat das Raiff—
eisenwerk begann, so sehen wir, daß das Land Böhmen nicht,
wie manche andere Länder, jeglicher Organisationen auf dem
Gebiete des landwirtschaftlichen Personalkredites entbehrte.
Die aus den ehemaligen Kontributions-Getreidefonden gebilde—
ten „Landwirtschaftlichen Bezirksvorschußkassen“, welche hier in
größerer Zahl bestanden, befriedigten einen, wenn auch engeren
und in seiner Art privilegierten Kreis der Grundbesitzer und
neben diesen hatten die als Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen—
schaften auf Grund des Gesetzes vom 9. April 1873, RGEBl.
Nr. 70, errichteten Schulze-Delitzsch'schen Spar- und Vorschuß—
vereine breiteren Boden gefaßt. Durch beide Organisationen
war dem Privatkapital in seiner Wirkung auf den kreditbedürf⸗
tigen Grundbesitz bereits eine gewisse gesunde Grenze gezogen,
der Geldwucher war wenigstens in denjenigen Bezirken, welche
entweder eine Bezirksvorschußkassa oder einen Spar⸗ und Vor—
schußverein hatten, im Vergleich zu anderen Bezirken oder Län—
dern, welche dieser Einrichtungen entbehrten, eingeschränkt. Lag
angesichts des solcherart organisierten landwirtschaftlichen Kre—
dites nicht für jedermann so dringend das Bedürfnis nach neuen
Organisationsformen vor, so wurde die beabsichtigte Einfüh—
rung neuer Einrichtungen zur Befriedigung des landwirtschaft—
lichen Personalkreditbedürfnisses insbesondere erschwert durch
die bestehenden Organisationen selbst, welche in den geplanten
Neuschöpfungen nicht eine naturgemäße Ausgestaltung der
Kreditorganisationen überhaupt unter besonderer Berücksichti—
gung der der Landwirtschaft eigenen Verhältnisse, sondern ledig—
lich Konkurrenzunternehmungen erblickten und sie als solche von
vornherein bekämpfen zu müssen glaubten.