den schon in den fünfziger Jahren ein Mann gewiesen hatte, der
durch das Ringen des Landvolkes im ärmlichen Westerwalde
bestimmt wurde, diesen Weg zu betreten. Wer kennt ihn nicht,
diesen Mann, den „Vater Raiffeisen“, der den deutschen Bauers—
mann auf diesen Weg gestellt, den Mann, der bis zum letzten
Atemzug auf diesem mühevollen Wege mutig und unentwegt
voranschritt.

Am 18. September 1887 sprach Stefan Richter als
Wanderlehrer des Deutschen landwirtschaftlichen Zentralverban—
des in Neusattel bei Saaz das erstemal über das landwirtschaft—
liche Genossenschaftswesen im allgemeinen und die Raiffeisen—
schen Spar- und Darlehenskassenvereine im besonderen. Eine
der in landeskulturellen Kreisen maßgebendsten Persönlichkeiten
von damals, welche jenem Vortrag anwohnte, faßte ihr Urteil
darüber lakonisch in die Worte zusammen: „Sehr schön gespro—
chen, aber das geht bei uns nicht.“
Die von Stefan Richter ausgestreute genossenschaftliche
Saat fiel auf aufnahmsfähigen Boden und begann alsbald zu
keimen und es trat an den Deutschen landwirtschaftlichen Zen—
tralverband für Böhmen die Frage der genossenschaftlichen
Organisation heran; sie wurde im Frühjahr 1888 am 9. April
auf die Tagesordnung einer Ausschußsitzung des genannten
Zentralverbandes gesetzt und Stefan Richter ins Referat
gegeben. Mit dem Aufwand aller Beredsamkeit und mit dem
ganzen Idealismus der Jugend trat er vor dem Ausschuß für
die genossenschaftliche Organisation des landwirtschaftlichen
Personalkredites ein und stellte auf Grund seines Referates
folgende Anträge:

„J. Der Zentralverband erkennt in den Spar⸗- und Darlehenstkassen⸗
vereinen nach der Organisation F. W. Raiffeisens
a) die passendste Form der Kreditassoziation zum Zwecke der Beschaffung
des Personal- und Betriebskredites der Kleinwirte,
anerkennt auch ihren hohen sittlichen Wert und ihre grundlegende
Bedeutung für die Förderung der zur Existenzbedingung unseres
Bauernstandes gewordenen Genossenschaften jeglicher Art und trifft
deshalb
die prinzipielle Entscheidung, die Errichtung Raiffeisen'scher Kassen
überall im Verbandsgebiet, wo es die örtlichen Verhältnisse zweck—
mäßig oder notwendig erscheinen lassen, ins Auge zu fassen und mit
allen Mitteln zu fördern.