2. Um die Bevölkerung mit den Raiffeisen'schen Ideen und der Mög—
lichkeit einer besseren Kreditgewährung bekannt zu machen, seien belehrende
Schriften hinauszugeben und sei hiefür insbesondere in den Vereins⸗ und
gelesenen Fachblättern zu arbeiten.
3. Zu dem gleichen Zweck seien die Wanderlehrer zu beauftragen, der
Erforschung der Vorbedingungen des Gedeihens Raiffeisen'scher Kassen
ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und, wo sie dieselben erfüllt finden,
auch sofort belehrend zum Zweck der Errichtung derselben einzugreifen.
4. Da es bei der heute so vielseitigen Inanspruchnahme der Wander⸗
lehrer auf allen Gebieten der Land⸗ und Vollswirtschaft, der Gesellschafts⸗
und Staatswissenschaft kaum möglich ist, in allen Fragen dieses Berufes
gleich Gutes zu leisten, sei in Erwägung zu ziehen, ob aus diesen Gründen
sowie auch im Interesse einer allgemeineren und einheitlichen Genossen—
schaftsgründung es nicht zweckmäßig wäre, eigene Wanderlehrer für das
Genossenschaftswesen anzustellen.
5. Der Wanderlehrer für das Genossenschaftswesen hätte an Ort und
Stelle wahrzunehmen, welche Arten von Genossenschaften daselbst zweck—
mäßig oder notwendig wären, deren Gründung zu veranlassen und der
Genossenschaft nicht nur anfangs mit allen nötigen Unterweisungen an die
Hand zu gehen, sondern dieselbe, sobald irgend möglich, oder erforderlich,
wieder aufzusuchen und kontrollierend und fördernd in die Geschäftsfüh—
rung einzugreifen.
6. Um die seinerzeitige Errichtung von Bezirks- und Landesverbänden
zu erleichtern, seien alle Genossenschaften gleicher Art nach möglichst ein—
heitlichem Statut zu errichten.
7. Um die Errichtung der ersten Kasse zu beschleunigen und dadurch
anregende Beispiele zu schaffen, seien die binnen einer gewissen Zeit
gegründeten Kassenvereine mit einer absteigenden Prämie von 100 bis
10 Gulden für die erste Einrichtung zu bedenken.
8. Als Buchhaltungsformularien seien die vom Niederösterreichischen
Landesausschuß herausgegebenen zu alzeptieren.
9. Von Seite der Verbandsleitung sowie insbesondere durch die Abge—
ordneten der Landgemeinden seien alle geeigneten Schritte zu tun, um für
die nach dem System F. W. Raiffeisen organisierten Spar⸗- und Darlehens—
kassenvereine jene Steuer- und Gebührenerleichterung bzw. befreiung zu
erwirken. wie sie der niederösterreichische Landesausschuß bereits anstrebt.“

Der Ausschuß des Deutschen landwirtschaftlichen Zentral—
verbandes für Böhmen war Stefan Richters Anträgen nicht
beigetreten. Alle jene Ausschußmitglieder, die entweder städti—
schen Sparkassen nahestanden oder in deren Bezirken landwirt⸗
schaftliche Bezirksvorschußkassen oder aber Spar- und Vorschuß⸗
vereine Schulze⸗-Delitzsch'scher Richtung bestanden, waren Geg—
ner der von Richter propagierten Raiffeisenorganisation,