Nach Konstituierung des Genossenschaftsverbandes wurde
die Beratung über die Inangriffnahme der Tätigkeit des Ge—
nossenschaftsverbandes fortgesetzt. Der Verbandssekretär berich—
tete über die Verhandlungen, die er mit der Böhmischen Landes—
bank gepflogen hatte, um für die Raiffeisen'schen Spar— und
Darlehenskassen des Genossenschaftsverbandes möglichst gün—
stige Bedingungen sowohl für die Anlage der überschüssigen
Gelder als auch für die Aufnahme von Darlehen zu erwirken,
und teilte mit, daß es, nachdem die Landesbank zuerst einen
ablehnenden Standpunkt eingenommen hatte, nunmehr doch ge—
lungen ist, bei ihr ein Entgegenkommen zu finden, indem sich
die Direktion bereit erklärte, für die unter der Revisionskontrolle
des Genossenschaftsverbandes stehenden Spar- und Darlehens—
kassen jederzeit Darlehen nur zum Eskomptesatz der Oesterrei—
chisch-Ungarischen Bank zu geben und Spareinlagen jederzeit
zu dem höchst zugänglichen Zinsfuß zu übernehmen.
Der Verbandssekretär wurde ermächtigt, die weiteren Ver—
handlungen mit der Landesbank zu pflegen, und ersucht, auch im
Landtag für die weitere Förderung des Genossenschaftswesens
einzutreten.

Weiter sollte insbesondere auch das Verbandsorgan „Der
deutsche Landwirt“, welches bis auf weiteres auch als Organ
des neugegründeten Genossenschaftsverbandes zu gelten hatte,
overmittelnd eingreifen und durch die Zentrale auf die Auffin—
dung günstiger Bezugsquellen Bedacht genommen werden.
Damals bestanden in Deutschböhmen 56 Raiffeisen'sche
Spar- und Darlehenskassenvereine, 7 An⸗ und Verkaufsgenossen⸗
schaften und 1 Flachsbaugenossenschaft. Davon hatten am Tag
der Konstituierung des Genossenschaftsverbandes ihren Beitritt
22 Spar⸗- und Darlehenskassenvereine, 4 An⸗- und Verkaufsge—
nossenschaften und 1 Flachsbaugenossenschaft, zusammen daher
27 Genossenschaften erklärt. Der Fehler, welcher dadurch began—
gen wurde, daß schon das vorbereitende Komitee am 29. Mai
und dann die konstituierende Versammlung vom 15. Juli 1894
beschlossen hatten, den Genossenschaftsverband auf Grund des
Vereinsgesetzes zu konstituieren, mußte mit dem Augenblick
fühlbar werden, in welchem der Central-Verband in Erfüllung
seiner wichtigsten Aufgaben, der Geldausgleichung und der