Darlehensgewährung an die Verbandsgenossenschaften, gezwun⸗
gen war, an den Geldmarkt zu appellieren; im gleichen Augen—
blick mußte er selbst eine kreditfähige Körperschaft sein und das
war er nicht, solange er auf Grund des Vereinsgesetzes bestand.
Die Umbildung bzw. Neukonstituierung des Central-Verbandes
konnte deshalb nur eine Frage der Zeit sein. Die Ausschuß—
sitzung vom 29. November 1886 beschäftigte sich mit dieser Frage
und beschloß, dem nächsten Verbandstag den Antrag auf Kon—
stituierung des Verbandes auf Grund des Genossenschaftsge—
setzes vom 9. April 1873, RGBl. Nr. 70, zu unterbreiten.
Der nächste Verbandstag fand am 20. Dezember 1896 statt
und es wurde die in Rede stehende Umbildung bzw. Neukon—
stituierung auf Grund des Genossenschaftsgesetzes tatsächlich
auch beschlossen.
Der Central-Verband der deutschen landw. Genossenschaf⸗—
ten Böhmens hat sonach eigentlich zwei Geburtstage: Den 2. Fe—
ber 1895 und den 20. Dezember 1896. Lebensfähig ist der Ver—⸗
band aber erst nach dem zweiten Geburtstag geworden, nach
der Umbildung auf Grund des Genossenschaftsgesetzes auf dem
Verbandstag vom 20. Dezember 1896.
In den Verbandsausschuß wurden gewählt:
a) von Seite der Spar- und Darlehenskassenvereine:
Josef Kasper, Josef Matzner, Johann Hayn, Josef
Klinger, P. Anton Pohley, Rudolf Paulik, Franz Ihig,
P. Alfred Forst, Thomas Ludwig, Robert Lamatsch,
Anton Hiller sen, Martin Soukup;
b) von Seite des Deutschen landw. Zentralverbandes für
Böhmen:
Franz Pfeifer, Dr. Karl Urban, Dr. Bachofen v.
Echtt. Ueberdies gehörten dem Ausschuß der Verbandsdirektor
Stefan Richter und Verbandsrevisor Hermann Brunner
mit beratender Stimme an.
Der neu gewählte erste Ausschuß des Genossenschaftsver—
bandes hielt am 9. Jänner 1897 seine konstituierende Sitzung
ab, in welcher zum Präsidenten des Genossenschaftsverbandes
einstimmig Franz Pfeifer und zum Präsidentenstellvertreter
Dr. Karl Ur ban gewählt wurde. Bei der Wahl des im 822
der neuen Satzungen vorgesehenen Verbandsvorstandes, welcher