dungsjahr stand der Landtag, als er sich in der Wintersession
1896/97 neuerdings mit den Raiffeisen'schen Spar- und Dar—
lehenskassenvereinen zu beschäftigen hatte, vor einer Situation,
die einen wesentlichen Fortschritt gegenüber derjenigen aus
seinen früheren Tagungen bedeutete: Das von den Genossen—
schaften seit Jahren vergeblich angestrebte Abkommen mit der
Landesbank zum Zweck der Geldausgleichung für die Raiffeisen—
schen Spar- und Darlehenskassenvereine war verfehlt, die Her—
ausgabe der Bücher und Drucksachen, worüber der Landtag seit
1892 von Session zu Session beschlossen hatte, war so gut wie
vollzogen.
Ueber Bericht und Antrag des Landesausschusses war
überdies auch für 1897 eine Subventionspost von 15.000 Gulden
für die Raiffeisen'schen Spar⸗- und Darlehenskassenvereine in
den Landesvoranschlag für 1897 eingestellt und vom Landtag
bewilligt worden. Für die Verwendung dieser Post war neben
den vom 27. April 1893 gefaßten grundsätzlichen Beschlüssen
nunmehr auch noch der am 2. März 1897 gefaßte Beschluß
maßgebend.

Demnach kann man dem Landtag des Königreiches Böh—
men und seinem Landesausschuß die Anerkennung nicht ver—
sagen, daß sie den Raiffeisen'schen Spar- und Darlehenskassen—
vereinen eine weitgehende Förderung angedeihen ließen. Nicht
weniger als 45.000 Gulden wurden, seitdem die Förderungs—
aktion im Landtag überhaupt aufgenommen ward, den Raiff—
eisen'schen Spar- und Darlehenskassenvereinen als unverzins—
liches Landes-Darlehen für ihre innere Einrichtung gegeben.
Rechnet man dazu noch die Subventionen, welche die Genossen—
schaftsverbände für die Zwecke der Beaufsichtigung und Beleh—
rung der ihnen angeschlossenen Genossenschaften für 1896 und
1897 erhielten, und endlich die Subvention für die Organisation
und innere Einrichtung der Genossenschaftsverbände selbst, dann
kommt man zu dem Ergebnis, daß seit dem Jahr 1894 im gan—
zen 51.000 Gulden aus Landesmitteln für Genossenschaftszwecke
zur Verfügung gestellt wurden, eine Förderung, welche von
den Genossenschaften dankbar begrüßt wurde und welche zur
weiteren Ausbreitung und Festigung des landwirtschaftlichen
Genossenschaftswesens am Land wesentlich beitrug.

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