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gen Verteuerung der landwirischaftlichen Bedarfsartikel ihren
eigenen Vorteil fanden, und, was die Hauptsache ist: Es wurde,
indem sie durch eine derartige Organisation für die Vertretung
und praktische Anwendung rationeller Grundsätze im Handel
mit landwirtschaftlichen Gebrauchs- und Betriebsgegenständen
sorgten, dieser Handel selbst in reelle Bahnen gelenkt und der
Landwirt vor Uebervorteilung geschützt. Nach dieser Richtung
hin wurde die genossenschaftliche Tätigkeit in unserem Ver—
bandsgebiet erfolgreich erweitert und ein Arbeitsfeld eröffnet,
auf dem bei sorgsamer, vorsichtiger Pflege und dem Zusammen—
halt aller, für welche der Verband zu wirken berufen ist, in der
Zukunft reicher Segen zu ernten ist.
Die Einführung der Lagerhausgenossenschaften, welche in
das Jahr 1888 fällt, war für unser Verbandsgebiet ein genossen⸗
schaftliches Ereignis von großer Bedeutung. Daß der Gedanke
der Errichtung genossenschaftlicher Lagerhäuser in Deutschböh—
men so weite Kreise zog und in der nächsten Zeit in einer ganzen
Reihe von Bezirken der praktischen Verwirklichung entgegen—
ging, war wesentlich dem erfolgreichen Beispiel zu danken, das
Bilin mit seinem Lagerhaus gegeben hat. Bilin hat, was den
führenden Männern des Unternehmens zu danken ist, den ersten
Versuch gemacht und dieser ist in jeder Beziehung, insbesondere
auch in bezug auf den Endeffekt, die gute Verwertung der land⸗
wirtschaftlichen Erzeugnisse, gelungen.
Gegenüber den genossenschaftlichen Neu- und Ausgestaltun—
gen, von denen vorstehend die Rede war, treten die sonstigen
genossenschaftlichen Bestrebungen des Jahres 1898 an Bedeu—
tung zurück und geben hier keinen Anlaß zu weiteren Bemer—
kungen.
In das Jahr 1898 fällt die Gründung des Allgemeinen
Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Oesterreich,
dessen konstituierende Versammlung am 22. August 1898 statt⸗
fand. Als Vertreter des Central-Verbandes der deutschen land—
wirtschaftlichen Genossenschaften Böhmens wurden Stefan
Richter und Hermann Brunner entsendet.
Auf der Tagesordnung stand die Wahl des ersten Vorstan—
des und zweier Schiedsrichter. Nach den Satzungen des Allge—
meinen Verbandes gehörten die Vorsitzenden der einzelnen

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