In der Sitzung des Verbandsausschusses vom 15. August
1902 entbot Verbandspräsident Klinger dem versammelten
Ausschuß den ersten Willkommengruß im eigenen Heim und
sprach, einer schönen alten Sitte folgend, nachstehenden
Hausspruch:

„Die feste, sichere Grundlage, welche sich der Verband durch die Erwer—
bung dieses Heimes geschaffen, sei zugleich auch Symbol für den festen,
sicheren Bestand des Genossenschaftswesens und seiner Verkörperung. des
Verbandes.
Dem bedeutungsvollen Entschluß, welcher dem Erwerb dieses Heimes
galt, möge noch mancher ebenso erwogene Beschluß folgen und so das
Genossenschaftshaus der Ausgangspunkt zur weiteren sicheren Ausgestal—
tung des Verbandes werden.
Das genossenschaftliche Heim möge in seinen Räumen stets in seinem
Ausschusse Männer beherbergen, die offenen Sinnes, durchdrungen von
echtem genossenschaftlichem Geiste, in ruhiger, unentwegter Arbeit und in
geschlossener Einigkeit für den weiteren Ausbau des Verbandes und damit
auch für das gesamte Genossenschaftswesen mit weitausschauendem Auge
Sorge tragen.
Große und wichtige Aufgaben werden im Genossenschaftshaus zu
lösen und durchzuführen sein.
Möge daher dieses Haus auch jederzeit in seinen Mauern einen für
das Genossenschaftswesen begeisterten, eifrigen und pflichttreuen Beamten⸗
stand besitzen.
Gestützt auf diese beiden Faktoren und auf das verständnisinnige Zu—
sammenwirken derselben wird das Genossenschaftsheim immerdar die Zen⸗
trale, der feste Kern- und Stützpunkt für alle genossenschaftlichen Bestrebun⸗
gen Deutschböhmens zum Wohle aller angegliederten Genossenschaften und
deren Mitglieder, nicht nur in materieller Richtung, sondern auch und
gleichwohl in Bezug auf die Festigung unseres nationalen Besitzstandes
fein und bleiben. Das walte Gott!“

Der Central-Verband hat, eingedenk seiner satzungsge—
mäßen Pflicht, zu Beginn des Jahres 1902 auch in die Ordnung
der Grundschuldverhältnisse der Mitglieder eingegriffen, indem
er die Konvertierungsaktion mit Hilfe seiner Raiffeisenkassen
einleitete und zur Entschuldung des bäuerlichen Grundbesihes
einen Schritt vorwärts getan hat.
Bei den damals herrschenden mißlichen Grundschuldver—
hältnissen der deutschen Landwirte trat die Konvertierung als
ein wesentliches Mittel zur Entlastung des Grundbesitzes von
drückenden Schulden- und Zinsenverpflichtungen in den Vorder—
grund aller agrarischen Reformbestrebungen der damaligen

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