tralbank der deutschen Sparkassen und der Zentralverband war
in der Lage, mehrere namhafte Kommunaldarlehensangelegen—
heiten durchzuführen.
Am Verbandstag vom 5. Oktober 1902 wurde nach langer
Debatte der einstimmige Beschluß gefaßt, die gegenseitige
Einbruchs-Selbstversicherung einzuführen, so zwar, daß seitens
der Kassen von dem zu leistenden Jahresbeitrag ein Zehntel zur
Schaffung eines Reservefondes zum Zweck der Selbstwersiche—
rung der Kassen gegen Einbruch einzuzahlen war.
1903.

Aus Anlaß des in diesem Jahr in den meisten Bezirken
Deutschböhmens infolge von Elementarschäden und Mißwach—
ses eingetretenen Notstandes fand sich der Verband bemüßigt,
auch seinerseits einzugreifen und die Genossenschaften und land—
wirtschaftlichen Vereine der notleidenden Bezirke durch kosten—
lose Vermittlung von Streu- und Futtermitteln zu unterstützen.
Der Verband kann mit Genugtuung auf diese Hilfsarbeit
zurückblicken, da es ihm möglich war, namhafte Futtermittel—
mengen kostenlos für Genossenschaften und landwirtschaftliche
Vereine zu vermitteln: über die prompte Lieferung sowie über
die Güte der gelieferten Waren liefen zahlreiche Anerkennungs—
schreiben ein.
Der Verband griff aber nicht nur selbst helfend ein, sondern
suchte auch bei den Genossenschaften und landw. Vereinen in
den von Notstand weniger heimgesuchten Bezirken anzuregen,
ihren etwaigen Ueberschuß an Futtermitteln den härter be—
troffenen Bezirken zu mäßigeren Preisen zur Verfügung
zu stellen.
Diese Anregung hatte einen sehr erfreulichen Erfolg, denn
von allen Seiten kamen dem Verband Anbote zu, die er sofort
allgemein bekanntgab, und dadurch bahnte er regen direkten
Verkehr der landwirtschaftlichen Vereine und Genossenschaften
untereinander an.
Der Versuch einer Vereinbarung mit einer Versicherungs—
gesellschaft, um bei Hagelschaden eine gerechte und kulante Er—
hebung der Schäden für die Mitglieder zu erreichen, ist eben—
falls vollständig gelungen. Es kann mit Genugtuung gesagt wer—

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