den, daß das, was der Verband mit seiner Vereinbarung ange⸗
strebt hat, auch erreicht wurde. Sämtliche Schadenfälle wurden
mit aller Raschheit und Sorgfalt erhoben und zur allseitigen
Zufriedenheit ausgetragen. Selbst in zweifelhaften Fällen, in
welchen der Verband zugunsten der Mitglieder zu intervenieren
Gelegenheit hatte, wurde seitens der Versicherungsgesellschaft
den Wünschen bereitwilligst Rechnung getragen.
Die Spar- und Darlehenskassenvereine haben sich auch die⸗
ses Jahr, wie bisher, des in sie gesetzten Vertrauens würdig
gezeigt und sich noch mehr gefestigt und erweitert.
Die Lagerhausgenossenschaften haben im allgemeinen in
ihrer Tätigkeit und im Umsatz durch den Ausfall in der Ge—
treidezentrale gelitten.
Die meisten Molkereigenossenschaften haben eine größere
und ersprießliche Tätigkeit entwickelt, nur jene im „Zinnbach—
thal“ ist infolge der Untreue der Mitglieder in Liquidation
getreten und hat den Betrieb eingestellt.
Staat und Land förderten in dankenswerter Weise durch
Gewährung von Subventionen und unverzinslichen Darlehen
das landwirtschaftliche Genossenschastswesen.
Von wesentlichem Einfluß auf die fernere Entwicklung des
landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens ist die Herausgabe
des Gesetzes über die Revision der Erwerbs— und Wirtschafts⸗
genossenschaften (Gesetz vom 10. Juni 1903, RGBl. Nr. 133)
gewesen. Gelegentlich der Sitzungen des Vorstandes und des
Verbandsausschusses im Jahr 1803 wurden nachstehende wich⸗
tigen Beschlüsse gefaßt:
1. Der Mietvertrag mit der Deutschen agrarischen Druckerei.
2. Beitrag zu den Adaptierungskosten für diese.
3. Antrag an den Verbandstag auf Einführung der Ein—
bruchsversicherung.
Aufstellung einer Dienstpragmatik für die Verbands—
beamten.
Bestimmungen für das Warengeschäft.
Einführung und Abhaltung von Lagerhaustagen usw.
Der außerordentliche Verbandsstag am 22. November 1903
bhrachte die Abänderung des Verbandsstatutes, welche durch das
neue Revisionsgesetz bedingt war. Nach der Veröffentlichung

5.
ß.