des neuen Revisionsgesetzes mußten bei der Beratung der durch
das Revisionsgesetz notwendig gewordenen neuen Statuten die
bereits beschlossenen Abänderungen der alten Satzungen als
Grundlage genommen werden, aber auch alles das aufgenom—
men werden, was durch das neue Revisionsgesetz bedingt war.
Der vom „Allgemeinen Verband“ begutachtete Statuten—
entwurf wurde vom Verbandsvorstand und Verbandsausschuß
eingehend durchberaten und dem Verbandstag zur Beschluß—
fassung vorgelegt und es wurde beantragt, das neue Statut
vollinhaltlich anzunehmen und das alte Statut zu verwerfen.
Der Antrag wurde vom Verbandstag zum einstimmigen Be—
schluß erhoben.

Der seitens des Verbandes an alle Raiffeisenkassen gerich—
tete Appell um tatkräftige Unterstützung bei der Durchführung
von Hypothekarkonversionen ihrer Mitglieder ist nicht ohne Er—
folg geblieben.
Im Lauf des Jahres 1903 war der Central-Verband in der
Lage, 57 Konvertierungen durchzuführen. Auch die seitens des
Verbandes eingeleitete Vermittlung hinsichtlich der Aufnahme
von Kommunaldarlehen war erfolgreich und blieb gegenüber
dem Vorjahr nicht zurück, indem auch im Lauf des Jahres 1903
der Verband in der Lage war, mehrere Kommunaldarlehen
zu vermitteln.

Nur eines Umstandes muß hier gedacht werden, der sich der
Durchführung hindernd in den Weg stellte. Es wurde die
Erfahrung gemacht, daß sich die konvertierenden Hypotheks—
besitzer bei der Darlehensaufnahme seitens der Hypothekenbank
auf einen exklusiven Standpunkt stellten, indem sie, wenn ihnen
die Hypothekenbank nicht so hohe Darlehen gewähren konnte,
um damit alle ihre bisherigen verzinslichen Grundschulden ab—
lösen zu können, einfach auf die Darlehensaufnahme bei der
Hypothekenbank verzichteten. Dieser Standpunkt, den viele
Landwirte einnahmen, war durchaus verfehlt und unklug. An—
statt sih den durch das Bankstatut genau begrenzten Forderun—
gen der Hypothekenbank anzupassen, trugen sie lieber die alte
drückende Zinsenlast weiter. Diesen Starrsinn zu brechen, mußte
deshalb Aufgabe des Verbandes und der Spar- und Darlehens—
kassenvereine sein. Eine teilweise Erleichterung der Zinsenlast