mitglied Abg. Martin So ukup, der beim Verband eingesetz—
ten Lagerhauskommission Vorstandsmitglied Josef Hof—
mann, der Vorsitzende des Aufsichtsrates Abg. Franz
Peschka sowie Verbandsanwalt Dr. Weden an.
Als Vertreter des Verbandes wurde vom Vorstand in die
Oesterreichische Zentralstelle zur Wahrung land- und forstwirt⸗
schaftlicher Interessen beim Abschluß von Handelsverträgen
Vorstandsmitglied Abg. Josef Kasper entsendet.
Zur Tagung des Internationalen Verbandes für Bildung
und Stand der Getreidepreise wurden als offizielle Vertreter
des Verbandes der Vorsitzende des Aufsichtsrates Abg. Franz
Peschka, Vorstandsmitglied Abg. Josef Kasper und Aus—
schußmitglied Abg. Martin So ukup entsendet.
Verbandspräsident Josef Klinger und Vorstandsmit—
glied Josef Hofmann gehörten in Vertretung des Verban—
des dem Genossenschaftskomitee der Deutschen Sektion des Lan—
deskulturrates als beratende Mitglieder an. In der Ausschuß⸗
sitzung vom 20. Jänner 1906 wurde über Antrag des Vorstandes
das Haus Nr. 501 6etzt Fochova 5) in Weinberge für den Ver—
band anzukaufen beschlossen. Mit Vorstandsbeschluß vom
20. Jänner 1906 wurde die Bankverbindung mit der Länder—
bank gelöst und eine neue Verbindung mit der Wiener Bank—
vereins⸗Filiale beschlossen.
Die ungünstige Lage, in welcher sich einzelne Lagerhaus—
genossenschaften im Verbandsgebiet befanden, und die schwie—
rigen Verhältnisse, unter welchen auch die übrigen sonst vorzüg—
lich prosperierenden Lagerhausgenossenschaften im Verbands—
gebiet insbesondere infolge der widrigen Umstände der Grün—
dungsjahre zu leiden hatten, bildeten im Schoß des Verbands—
vorstandes und Ausschusses wiederholt den Gegenstand ernster
Beratungen.

In Ausführung dieses Beschlusses beantragte in der
darauf folgenden Sitzung des Verbandes Verbandsanwalt
Dr. Weden zum Zweck des Studiums und der genauen Er—
hebung der Verhältnisse der deutschböhmischen Lagerhaus—
genossenschaften die Einsetzung einer selbständigen Kommission
beim Central-⸗Verband, welcher die Aufgabe zufallen solle, auf
Grund dieser Arbeiten die erforderlichen Vorkehrungen zu tref—