Inhaltsübersicht

(. Wandlungen im Verwaltungssystem der österreichischen Staatsbahnen

L. 1842—1854 ........
K. k. Generaldirektion für die Staatseisenbahnen. — Die
Generaldirektion wird als besondere Abteilung dem neu errichteten
 Ministerium für öffentliche Arbeiten. einverleibt. —
Vereinigung der Ministerien für öffentliche Arbeiten sowie für
Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten. — In unmittelbarer
Unterordnung wird eine Generalbaudirektion und eine Generaldirektion
 der Kommunikationen ‚errichtet. — An die Stelle der
Generalbaudirektion tritt die K. k. Zentraldirektion für Eisenbahnbauten.
 — Auflösung der Generaldirektion für Kommunikationen
 und Übernahme deren Agenden durch das Ministerium
für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten.
1854—1882 ........ een...
Verkauf der Staatsbahnen. — Übergang zum Privatbahnsystem.
 — Wiederaufnahme des Staatsbahnbetriebes. — Einsetzung
 einer Ministerialkommission. — Das Garantiesystem.
— Unterstellung des Eisenbahnwesens unter das . Finanzministerium.
 — Ministerium für Handel und Volkswirtschaft,
— Errichtung des Handelsministeriums. — Das Sequestrationsgesetz
 leitet einen Systemwechsel ein. — Fortsetzung der Eisenbahnverstaatlichung.

1882—1914 000000000000
Die Organisation der österreichischen Staatebahnen vom Jahre
1882. — Schaffung der k. k. Direktion für den Staatseisenbahnbetrieb.
 — Errichtung eines Eisenbahnrates. — Organisation
vom Jahre 1884. — K.k. Generaldirektion der österreichischen
Staatsbahnen. — Organisation vom Jahre 1891. — Errichtung
des Eisenbahnministeriumse.

MH. Umstellung des Eisenbahnwesens nach dem Weltkriege ..........
Der Friedensvertrag von St. Germain vom 10. September 1919.
Die Genfer Vereinbarung vom 4. Oktober 1922. — Bundesbahngesetz
 vom 23. Juli 1923.
II. Das Bundesbahngesetz vom 28. Juli 1928 ...........00.000000004
Der Dienstapparat und dessen einzelne Organe. — Die Verwaltungskommission.
 — Die Ausübung der Tarifhoheit und die
Mitwirkung des Nationalrates. — Ausschaltung des Eisenbahnrates.
 — Die Institution der Personalvertretung. — Eingliederung
 der Generaldirektion in das Bundesministerium
für Handel und Verkehr.

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