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Der Beginn der konstitutionellen Ära in Österreich im Februar 1861
brachte die Neubegründung eines Ministeriums für Handel
und Volkswirtschaft, dem auch die Angelegenheiten der Kommunikationsanstalten
 überwiesen wurden, Dem Finanzministerium verblieb
nur die Abwicklung der Geschäfte der im Jahre 1859 aufgelösten Zentraldirektion
 für Staatseisenbahnbauten. ;
Die staatsrechtliche Sonderstellung Ungarns im Jahre 1867 schuf
auch auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens neue Verhältnisse. Hiebei
wurde festgesetzt, daß Verfügungen bezüglich jener Eisenbahnlinien,
welche das Interesse beider Reichshälften berühren, nach gleichen, von
Zeit zu Zeit zu vereinbarenden Grundsätzen zu behandeln seien. Am
Ende des Jahres 1867 standen 6080 km Eisenbahnen im Betriebe. Hievon
entfielen 3952 km (darunter nur 18 km Staatsbahnen) auf Österreich,
2128 km auf Ungarn.
Nach Erlassung der Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867
wurden die Agenden der Volkswirtschaft von dem Ministerium für Handel
and Volkswirtschaft losgelöst und ein eigenes Handelsministerium
errichtet, an dessen Spitze Ignaz Edler von Plener trat.
Vomi Jahre 1858 an, mit dessen Ende der Übergang vom Staatsbahnzum
 Privatbahnsystem vollzogen war, bestand in  etoreich durch
zwei Jahrzehnte vollständig das Privatbahnsystem.
Ausgehend vom Eisenbahnkonzessionsgesetz vom 8. September 1854,
nahm die Konzessionierung von Privatunternehmungen einen großen
Aufschwung. Zu der Gruppe garantierter Eisenbahnen, die unmittelbar
nach Erlassung des Konzessionsgesetzes entstanden, gehören in erster
Linie die auf Grundlagen der veräußerten Staatsbahnen gebildeten
Unternehmungen, und zwar: Die Österr. Staatseisenbahngesellschaft,
die k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft, die Galizische Karl-Ludwig-Bahn
und die k, k, priv. Theiß-Eisenbahngesellschaft, mit denen zu gleicher
Zeit als Erfolge des privaten Unternehmungsgeistes die k. k. priv. Elisabeth-Bahn,
 die Süd-norddeutsche Verbindungsbahn und die Böhmische Westbahn
 ins Leben traten. Diese Verhältnisse erfuhren jedoch durch die
wirtschaftlichen Ereignisse des Jahres 1873 eine schwere Erschütterung.
Die meisten der bestehenden Eisenbahnen gerieten in eine Notlage.
Demungeachtet wurden damals die Anschauungen über die Zweckmäßigkeit
 der Privatbahnverwaltung in Regierungs- und parlamentarischen
 Kreisen so lebendig, daß die Regierung bei Vorlage eines Eisenbahnprogrammes
 im Jahre 1875 geradezu erklärte, „daß sich der Staat des
Eisenbahnbetriebes enthalten müsse‘, Dennoch vollzog sich in jener
Zeit der Wandel dieser gegen den Staatseisenbahnbetrieb gerichteten
allgemeinen Anschauung.
Das Maß der finanziellen Leiden, welche der Staat infolge seiner
Stellung zu den Privatbahnen jahrelang zu tragen hatte, erreichte den
Höhepunkt im Jahre 1876, in welchem der Zuschuß den Betrag
von 23 Millionen Gulden erreichte. Während der Budgetdebatte des
Jahres 1875 forderten die Abgeordneten Plener und Herbst den