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oder die durch fünf Jahre mehr als die Hälfte des Reinertrages in Anspruch
nehmen. Obwohl dieses Gesetz als Ausgangspunkt und Grundlage der
nachgefolgten Eisenbahnverstaatlichung angesehen werden kann,
trat es doch erst am Beginne des Jahres 1879 klar an den.Tag, daß in
der grundlegenden Auffassung des Staates ein entschiedener Umschwung
sich vollzogen habe. Der Staat besaß zu dieser Zeit 875 km Eisenbahnen.
Hievon waren nur 267 km im Staatsbetrieb, nämlich die N. ö. Südwestbahnen,
 die Dalmatiner Bahnen und die Donauuferbahn, während der
weitaus größere Teil der Verwaltung der benachbarten Privatbahnen
zum Betriebe übergeben wurde. Die Gesamtlänge der in Österreich zu
dieser Zeit betriebenen Eisenbahnen belief sich aber auf 11300 km.

Die Thronrede, mittels welcher der Reichsrat am 8. Oktober 1879
eröffnet wurde, enthielt das Versprechen, daß die Entwicklung des Eisenbahnwesens
 und die Erleichterung der mit dem System der Staatsgarantie
verbundenen Kosten die volle Aufmerksamkeit der Regierung erheischen
werde. Noch im Dezember 1879 wurde eine bedeutungsvolle Tat vollbracht.
 Mittels des Erlasses vom 24. Dezember 1879 setzte der Handelsminister
 Baron Korb-Weidenheim die Gesellschaft der Kronprinz-Rudolfs-Bahn
 in Kenntnis, daß die Regierung ihre Bahn auf Grund
des Sequestrationsgesetzes vom 14. Dezember 1877 mit 1. Januar 1880
auf Rechnung der Gesellschaft in eigene Verwaltung übernehmen würde.
Es waren gerade 25 Jahre verflossen seit dem Beginn der großen
Entstaatlichungsaktion im Jahre 1855. Die Kronprinz-Rudolf-Bahn
 wurde einem staatlichen Betriebsverwalter unterstellt.
Mit Gesetz vom 7. Mai 1880 erfolgte die gesetzliche Sicherstellung
des Ausbaues der Arlbergbahn auf Kosten des Staates. Durch diese
beiden Maßnahmen der Regierung wurde die Wiedererrichtung eines
ausgedehnten westösterreichischen Staatseisenbahnnetzes und damit eine
neue Periode in der Entwicklung des österreichischen Eisenbahnwesens
eingeleitet und wiederum zum eigentlichen Staatsbahnbetrieb
übergegangen. Auf Grund einschlägiger, seit dem Jahre 1880 erlassener
Gesetze, so insbesondere auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1901,
betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbahnen auf Staatskosten und
die Festsetzung eines Bau- und Investitionsprogrammes der Staatseisenbahnverwaltung
 für die Zeit bis Ende des Jahres 1905, wurden an
wichtigen Bahnlinien die Arlbergbahn, die Pyhrnbahn, die Tauernbahn
und die Karawankenbahn vom Staate gebaut; ferner wurden außer der
bereits genannten Kronprinz-Rudolf-Bahn die Kaiserin-Elisabeth-Bahn,
die Kaiser-Franz-Josefs-Bahn, die Vorarlberger Bahn, die Kremstalbahn,
die Linien der Österreichischen Lokalbahngesellschaft und andere Bahnen
vom Staate erworben. Schließlich übernahm der Staat auch den Betrieb
einer Reihe von Bahnen auf eigene Rechnung, wie der Ungarischen Westbahn
 (steirische Linie), der Welser Lokalbahnen und der Mühlkreisbahn.