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Freiherr von Czedik!) durch den Parlamentarier Prof. Dr. Ritter von
Bilinski ersetzt wurde.
Die große Bedeutung, die das nunmehr in voller Geltung stehende
Staatsbahnsystem in Österreich erworben hatte, führte zu Beginn des
Jahres 1896 zur Errichtung eines selbständigen Eisenbahnministeriums,
 welches eine der wichtigsten Phasen im Organisationsprozeß
 der staatlichen Eisenbahnverwaltung bildete. Hiedurch wurde
dieser Dienstzweig den Ministerialressorts, die durch ihre verfassungsmäßig
 verantwortlichen Leiter im Rate der Krone vertreten waren,
als gleichwertig zur Seite gestellt. Die mit Allerhöchster Entschließung
vom 5. Januar 1896 erfolgte Errichtung des Eisenbahnministeriums hatte
die gleichzeitige Erlassung eines neuen Organisationsstatuts zur Folge.
Danach hat das Eisenbahnministerium die oberste Leitung der Staatsbahnen
 übernommen und die bestandene Generaldirektion wurde aufgelöst.
Dem KEisenbahnministerium wurde ein eigenes Zentralwagendirigierungsamt
 zur Seite gestellt und angeordnet, daß es mit dem Ministerium der
Finanzen bezüglich aller Angelegenheiten von größerer finanzieller
Tragweite, dann mit dem Handelsministerium, soweit es sich um
Tariffragen, die für Handel und Gewerbe von Wichtigkeit sind, mit
dem Ackerbauministerium in allen für die Landeskultur wichtigen
 Angelegenheiten und ebenso mit dem Kriegsministerium das
Einvernehmen zu pflegen hat, hinsichtlich aller wichtigeren Fragen,
welche die militärische Benützbarkeit der Eisenbahnen betreffen. Weiters
wurden die Staatsbahndirektionen (an Stelle der früheren Betriebsdirektionen)
 dem Eisenbahnministerium unmittelbar als erste Instanz
unterstellt und verfügt, daß dieselben tunlichst nach Hauptverkehrsrouten
 gebildet werden.
Sodann ist dem Eisenbahnminister wie im Statut vom Jahre 1884—-1891
 ebenfalls ein Staatseisenbahnrat zur Seite gestellt worden.
Überdies war die Bestimmung aufgenommen, daß bei eintretendem Bedürfnis
 zur Begutachtung volkswirtschaftlicher Fragen auch den Staatsbahndirektionen
 für deren Bezirke Beiräte an die Seite gestellt werden
können. Die Einsetzung eines aus dem Staatseisenbahnrat hervorgehenden
„Ständigen Beirates‘, wie derselbe nach den Organisationsstatuten der
Jahre 1882 und 1884—1891 bestanden hatte, ist durch das Organisationsstatut
 vom Jahre 1896 nicht mehr verfügt worden.
Was den Wirkungskreis des Eisenbahnministeriums in
Agenden der Staatsbahnen betrifft, so wurde für dasselbe nicht nur die
Kompetenz der bestandenen Generaldirektion übernommen, sondern in
einer Anzahl von Punkten auch erweitert. Das hatte insbesondere von

1) Czedik war persönlichen Angriffen im Parlament ausgesetzt, namentlich
 durch den Vertreter der Linzer Handelskammer, Abg. Dr. Schaup.
Den Ausgangspunkt bildeten lokale Interessen des Landes Oberösterreich.
Czedik bot im Frühjahr 1891 seine Demission an, trat aber erst 1892 zurück.
Viel hat hiezu die persönliche Gegnerschaft des Ministerpräsidenten Grafen
Taaffe beigetragen. Von ihm rührt der Ausspruch her: „Man könne nicht
auf der Straße regieren.‘