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den Personalangelegenheiten zu gelten. So wurde die Aufnahme von
Beamten aller Dienstklassen, ebenso auch die Beförderung aller Beamten
ausdrücklich dem Eisenbahnministerium vorbehalten. Endlich hat das
Statut die geltende Bestimmung über die Behandlung der Bediensteten
 der Staatsbahnen als Privatbeamte allerdings beibehalten,
jedoch in mehrfacher Weise die Übernahme derselben in die Kategorie
der Staatsbahnen als eine Sache der Zukunft bezeichnet. Sofort wurde
diese Eigenschaft nur den Staatsbahndirektoren zuerkannt.
Die neue Organisation der Staatsbahnen begegnete einer günstigen
Aufnahme, zumal das finanzielle Ergebnis des Jahre 1896 und 1897 ein
befriedigendes war. Immer mehr drang aber die Erkenntnis durch, daß
nicht nur für einen günstigen Ertrag, sondern in höherem Maße noch für
eine zielbewußte Tarifpolitik, deren Bedeutung für Handel und Industrie
zunehmend wuchs, ein großes zusammenhängendes und einheitlich geleitetes
 Staatsbahnnetz eine unbedingte Notwendigkeit sei. Eine besondere
Bedeutung kam der auf Grund des Gesetzes vom 31. Oktober 1906 mit
Wirksamkeit vom 1. Januar 1906erfolgten Verstaatlichung der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn
 zu, an welche sich bald die Erwerbung
der Österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft und
der Österreichischen Nordwestbahn anschloß, was mit dem Gesetze
vom 27. März 1909 rückwirkend auf den 1. Januar 1909 geschah. Hiemit
waren, mit Ausnahme des mit Ungarn gemeinsamen Unternehmens der
Südbahn, alle großen, auf dem Gebiete der nunmehrigen Republik
Österreich gelegenen Hauptbahnen vom Staate eingelöst. Erst die
ungünstigen finanziellen Ergebnisse der Staatsbahnen in den Jahren
1908— 1910 haben die prinzipiellen Gegner des Staatsbahnsystems
aus der Reserve hervorgeholt, die sie sich auferlegt hatten, solange
 die Betriebsüberschüsse das Erfordernis für die Tilgung und
Verzinsung der Eisenbahnschuld zum größeren Teile gedeckt haben.
Während die ausgesprochenen Gegner eine gänzliche Umkehr der österreichischen
 Eisenbahnpolitik im Weg einer Verpachtung planten, hat der
Staatseisenbahnrat in der neuerlichen Anregung einer Reorganisation der
Staatseisenbahnverwaltung das Mittel gesucht, ihren Geschäftsgang zu
vereinfachen, dadurch einen billigeren „kaufmännischen“ Betrieb herbeizuführen.
 In der Folge hat das Eisenbahnministerium eine Reihe von Verfügungen
 getroffen, um die Geschäftsführung zu verbessern und
zu vereinfachen. Insbesondere wurde der Wirkungskreis der Staatsbahndirektionen
 erweitert.