MM. Das Bundesbahngesetz vom 23. Juli 1923
B.G.Bl. Nr. 407)
Der Dienstapparat und dessen einzelne Organe. — Die Verwaltungskommission.
 — Die Ausübung der Tarifhoheit und die Mitwirkung des Nationalrates.
 — Ausschaltung des Eisenbahnrates — Die Personalvertretungsvorschrift.
 — Eingliederung der Generaldirektion in das Bundesministerium
für Handel und Verkehr.

Bei der durch das Gesetz vom 19. Juli 1923 durchgeführten Kommerzialisierung
 der Bundesbahnen, ist auf die Lehren, die aus der
reichen Erfahrung gezogen werden konnten, wenig Rücksicht genommen
worden. Die der Industrie entnommenen, auf dem Gebiete des
Eisenbahnwesens unerfahrenen Leiter des Unternehmens waren auf
einen augenblicklichen, vielleicht sogar rein persönlichen Erfolg, nicht
aber auf eine Konsolidierung des Unternehmens im Hinblick auf die
Zukunft bedacht. Es kann nur dem Umstande zugeschrieben werden,
daß gegenüber dem Völkerbund die Verpflichtung übernommen wurde,
so rasch wie möglich eine finanzielle Sanierung der Bundesbahnen durchzuführen,
 wenn die Organisationsfrage überstürzt und eine Lösung
gewählt wurde, bei der sich der Staat jedes Einflusses auf die
Verwaltung begab?). Über Intervention des vom Völkerbund der
österreichischen Regierung zur Überwachung der Finanzgebarung beigegebenen
 Generalkommissärs Dr. Zimmermann wurden zwei angesehene
ausländische Fachleute, Sir William Acworth und der Direktor im
schweizerischen Eisenbahndepartement Dr. Robert Herold, mit der Aufgabe
 betraut, ein Gutachten über die Reform der Bundesbahnen abzugeben.
 Die Regierung hat jedoch die Erstattung dieses Gutachtens nicht
abgewartet und sich auch über die Ergebnisse der am 14. März 1923
abgehaltenen Fachenquete®) hinwegsetzend, selbst einen Reformplan
1) Siehe Anlage A.
*) In der Sitzung des Nationalrates vom 4. Juni 1931 erklärte Handelsminister
 Heinl: „Grundsätzlich möchte ich feststellen, daß es außerordentlich
 schwer ist, bei dem bestehenden Bundesbahngesetz irgend einen
Einfluß auf die Gestion der Bundesbahnverwaltung zu nehmen. Das ist
vollkommen ausgeschlossen.‘
*) In dieser über Vorschlag des Verfassers vom Bundeskanzler Dr. Seipel
abgehaltenen Fachenquete, welcher u. a. die ehemaligen Eisenbahnminister
Wittek, Wrba und Banhans, die Sektionschefs Dr. Buschman und
Dr. Schonka beigezogen wurden, hat der Verfasser die Aufrechterhaltung
der ministeriellen obersten Leitung bei entsprechender Erweiterung des
Wirkungskreises der Bundesbahndirektionen befürwortet und den Standpunkt
vertreten, daß angesichts der durch den Friedensvertrag geschaffenen Konfiguration
 die Aufrechterhaltung des Staatsbetriebes nur mit unerschwinglichen
 Opfern möglich sein werde.