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ausgearbeitet, der dann dem Nationalrat zur Beratung und Beschlußfassung
 vorgelegt wurde. Es wurde die Schaffung eines selbständigen,
einer behördlichen Eingliederung gänzlich entrückten, in seinem Wesen
privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens in Aussicht genommen,
das unter der Firma „Österreichische Bundesbahnen‘ die Führung des
Betriebes und die treuhändige Verwaltung ihres Vermögens im Interesse
des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen zu übernehmen hatte.

Einer Forderung des Nationalrates entsprechend, wurde die Institution
derBundesbahndirektionen beibehalten, zumal die bisher in nationalen
Erwägungen begründete Gefahr einer Verländerung des Staatsbahnwesens
nicht mehr bestand. Während aber seitens des Nationalrates für die
oberste Leitung des Betriebes ein kleiner Dienstkörper in Aussicht genommen
 war, insoweit es zur Wahrung der Einheitlichkeit des Betriebes
notwendig erschien und Direktionen nicht mehr eine Instanz in dem
behördenmäßig organisierten Staatsbahnsystem, sondern nur Geschäftsstellen
 der Unternehmung bilden sollten, ging das Bestreben der neuen
Verwaltung dahin, die Betriebsführung soweit als möglich zu zentralisieren,
was zur Bildung eines kostspieligen Apparates führte. Sofort nach Errichtung
 der Generaldirektion sind bei derselben mehrere Geschäftsgruppen
 zur zentralen Führung zusammengezogen worden. Es erfolgte
die Übertragung des gesamten Materialbeschaffungs- und Verwaltungsdienstes
 an eine eigene, der Generaldirektion eingegliederte Beschaffungsdirektion,
 die Vereinigung der obersten Leitung des gesamten Werkstättendienstes
 in einer der Generaldirektion eingegliederten Werkstättendirektion
 unter Ausscheidung dieses Geschäftszweiges aus dem Wirkungskreise
 der Betriebsdirektionen.

Die Kommerzialisierung hat sich als ein Schlagwort erwiesen,
hinter dem sich unklare Vorstellungen verbergen, die einer praktischen
Erprobung nicht haben standhalten können. Leider viel zu spät hat man
dies auch in denjenigen wirtschaftlichen Kreisen erkannt, welche sich
alles Heil von der neuen Organisation erhofften. Wenn man durch die
Kommerzialisierung die Vorteile der Verstaatlichung mit jenen des
Privatbetriebes vereinigen wollte, so übersah man dabei, daß der im
Privatbetriebe bestehende Anreiz eines persönlichen materiellen Interesses
an dem Betriebserfolge beim Betrieb staatlicher Transportanstalten ausgeschlossen
 bleiben muß. Die Eisenbahnen sollen ein staatliches
Machtmittel darstellen und neben ihrem finanziellen Berufe der wirtschaftlichen
 Wohlfahrt des Landes dienen. In diesem Geiste haben
Eisenbahnfachmänner von europäischem Rufe, wie Czedik, Wittek,
Wrba und Forster, den Betrieb der Österreichischen Staatsbahnen
geführt und man kann nicht sagen, daß sie hiebei die finanziellen Interessen
 des Staates zurückgestellt hätten.
Als im Jahre 1910 vom Eisenbahnministerium eine Enquete über
die finanzielle Lage der Staatsbahnen veranstaltet wurde, hat sich der
damalige Vorstand der kommerziellen Sektion, Sektionschef Dr. Liharzik,
ein allseits anerkannter Fachmar.n, in folgender Weise geäußert: „Wenn