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über die Organisation der Staatseisenbahnverwaltung gesprochen wird,
so hört man oft die These aufstellen, daß die Staatsbahnen ebenso
verwaltet werden sollen wie private Erwerbsunternehmungen.
Ist ein solches Verlangen nicht im direkten Widerspruch mit den Zwecken
und Zielen der Eisenbahnverstaatlichung ? Ist ein solches Verlangen
nicht im direkten Widerspruch mit der Funktion der Eisenbahnen und
namentlich der Staatsbahnen als wichtigstes Hilfsmittel zur Hebung der
Volkswirtschaft und als Waffe gegenüber den diese schädigenden Bestrebungen
 und Einflüssen? Wie könnte heute eine großzügige Handelspolitik
 ohne die Beeinflussung der Preisbildung der Produktion mittels
der Eisenbahntarife geführt werden? Bei solchen Erwägungen wird es
sich gar oft ergeben, daß die aus dem Titel der Staatsbahntarife zu
bringenden Opfer mehr als reichlich aufgewogen werden durch
Mehreingänge an Steuern, die auf Produktion und Handel lasten.
Ich halte daher die Annahme für unrichtig, daß es möglich sei, die Staatseisenbahnverwaltung
 in allen Belangen gleichwie ein sonstiges Industrieunternehmen
 zu betreiben, bei dem die gesamte Tätigkeit immer auf das
eine Ziel gerichtet ist, einen möglichst hohen Reingewinn zu erzielen.
Die Industrie setzt ihre Preise herunter, nur wenn sie hiedurch eine
Vermehrung ihres Absatzes unter noch immer konvenablen Bedingungen
zu erzielen hofft. Die Privatbahnen gewähren Preisnachlässe und vermehren
 ihre Züge, wenn sie von diesen Maßnahmen eine lohnende
Frequenzsteigerung erwarten. Nur die Staatsbahnen müssen beim
Zutreffen der einschlägigen Voraussetzungen derartige Maßnahmen auch
dann treffen, wenn sie von vorneherein wissen, daß hiedurch
eine Verminderung ihrer Reineinnahme bevorsteht.“
In einem Vortrage, den der bekannte Nationalökonom Prof.
Dr. Mises am 7. Februar 1930 im N.-ö. Gewerbeverein gehalten hat,
charakterisierte derselbe das Postulat nach einer kaufmännischen Geschäftsführung
 mit folgenden treffenden Worten: „Man verkennt dabei
ganz und gar, daß das Kaufmännische nicht eine Organisationsform ist,
die man dem staatlichen Betrieb ohne weiteres aufpfropfen könnte, um
ihn zu entbürokratisieren, denn vom öffentlichen Betriebe wird verlangt,
daß er nicht nur auf Rentabilität hinarbeitet, sondern daß er auch
außerdem andere Ziele verfolge. Gerade darum will man ja diese Betriebe
 in der öffentlichen Hand wissen.‘
In einer schon im Jahre 1925 erschienenen Schrift!) hat der
Sektionschef des Eisenbahnministeriums Dr. Alfred Buschman die
der Neuordnung des bundesstaatlichen Eisenbahndienstes anhaftenden
Mängel dargelegt, eine Kritik, die vielleicht unter dem Eindruck der
von den Bundesbahnen veröffentlichten optimistischen Berichte leider
nicht die verdiente Beachtung gefunden hat, Vor allem erwies sich der
gesamte Dienstapparat und dessen einzelne Organe: der Vorstand
des Unternehmens. die Generaldirektion, die Verwaltungskommission

1) Siehe „Die Neuordnung des bundesstaatlichen Eisenbahndienstes
in Österreich“ von Dr. Alfred Buschmann, Wien, 1925.