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sich in Anspruch nimmt und die letztere soweit beeinflußt, daß sie
geradezu zu einer Subventionspolitik zugunsten bestimmter Erwerbszweige
 oder Bevölkerungsschichten ausschlagen kann. Es ist selbstverständlich,
 daß unter diesen Umständen die Tarifpolitik .in der
Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben schwer behindert
wird, da es ihr an der notwendigen Bewegungsfreiheit fehlt.
So war die Bundesbahnverwaltung bisher nicht in der Lage, die
Vorschläge,welche. der vom Völkerbund delegierte Experte Dr. Herold
bereits vor einem Jahre in bezug auf die Revision der Personenfahrpreise
 erstattete, durchzuführen. Nach einer genauen Untersuchung
der einschlägigen Verhältnisse hat. Dr. Herold es als im geschäftlichen
Interesse der Bundesbahnen gelegen bezeichnet, mit einer baldigen
Revision des Personentarifes vorzugehen. Besonderes Gewicht legt
Dr. Herold auf eine Änderung des Verhältnisses der einzelnen Wagenklassen
 sowie auf eine Ermäßigung der Schnellzugstaxen, die er
namentlich in der zweiten Klasse zu teuer findet. ‚Von einer Verödung
 dieser Klassen, deren Führung sich in den meisten Zügen nicht
umgehen läßt‘, sagt Herold, „hat niemand einen Nutzen und auch im
Interesse der Entwicklung des Fremdenverkehres dürften die betreffenden
Taxen nicht prohibitiv wirken.‘ Die Einnahmen der Bundesbahnen aus
dem Personen- und Gepäckverkehr sind von 209 Millionen Schilling im
Jahre 1929 auf 184 Millionen Schilling im Jahre 1931 und ungeachtet
der in diesem Jahre erfolgten Tariferhöhung auf etwa 165 Millionen
Schilling im Jahre 1932 zurückgegangen. Im Jahre 1933 hat die Frequenz
einen weiteren empfindlichen Rückgang erfahren. Wenngleich der
Ausfall in den Einnahmen in erster Linie durch die Wirtschaftskrise
 verursacht wurde, so läßt es sich doch nicht leugnen, daß die
verhältnismäßig hohen Fahrpreise .der Bundesbahnen nicht mehr
im Einklang mit den geänderten Einkommensverhältnissen stehen und
daher sowohl auf den Fremdenverkehr wie auf den geschäftlichen Verkehr
schädigend einwirken. Angesichts der parlamentarischen Schwierigkeiten,
welche sich einer Neufestsetzung der Tarifgrundlagen entgegenstellten,
hat die Bundesbahnverwaltung es nicht an Bemühungen fehlen lassen,
um im Wege von Sonderbegünstigungen die Personenfrequenz zu
heben. Der Personenverkehr der Eisenbahnen hat aber mit einem festen
Fahrplan zu rechnen. Hieraus ergibt sich, daß innerhalb eines großen
Verkehrsumfanges ein großer Teil der Betriebskosten ganz gleich bleibt.
Aufgabe der Tarifpolitik ist es, auf eine möglichst große Ausnützung der
Sitzplätze hinzuwirken, was nur durch eine allgemeine Herabsetzung
der Fahrpreise bewirkt werden kann. Erst in diesem Falle würden die
Voraussetzungen für die vielfach und in erster Linie von den ausländischen
Fremdenverkehrsbüros angestrebte Vereinfachung der Fahrpreisbegünstigungen
 der Bundesbahnen gegeben sein.
Die in der Bundesverfassung vorgesehene Mitwirkung des Nationalrates
 bei der Festsetzung der Tarife, versetzte die Regierung im April
des Jahres 1933, als es sich darum handelte, einige Erhöhungen der
Tarife behufs Verminderung des Gebarungsabganges der Bundesbahnen