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durchzuführen, angesichts der Ausschaltung des Nationalrates in die
Zwangslage, von dem Notverordnungsrecht auf Grund des kriegswirtschaftlichen
 Ermächtigungsgesetzes vom 24, Juli 1917 Gebrauch zu
machen. Es erfolgte die Verordnung vom 10. April 1933, BGBl. Nr. 121,
betreffend die ‚Einhebung eines Preiszuschlages bei Fahrkarten zum
Personalfahrpreis und eines Zuschlages bei Freifahrtausweisen.
Wenn man die Tätigkeit der Bundesbahnverwaltung verfolgt, so
gewahrt man immer wieder die Lücke, welche die Auflassung
des ehemaligen Staatseisenbahnrates zurückgelassen hat. Die
Wirksamkeit des früheren . Regimes hätte auch unmöglich mit dem
Einsetzen eines Untersuchungsausschusses und einer so schweren
finanziellen Krise abschließen können, wenn -der Verwaltung
ein fachmännischer Beirat zur Seite gestanden wäre.
Das Eisenbahnwesen ist ein Fachgebiet, das. eine selbständige Befassung
 und sachliche Durchdringung der Materie — insbesondere gilt
dies vom Tarifwesen — erheischt, wenn man alle die damit verbundenen
Zusammenhänge klar erfassen und zu einem richtigen Urteil gelangen
will. Die innige Zusammenarbeit der Organe der Staatseisenbahnverwaltung
 mit dem Staatseisenbahnrate, wie sie sich im letzen Dezenium
des Kaiserstaates herausgebildet hatte, wurde stets anerkannt. Es gibt
tatsächlich heute in Europa keinen Staat, der auf eine besondere
Vertretung der wirtschaftlichen Interessen bei den Staatsbahnen verzichten
 würde, Man hat eben die Erfahrung gemacht, daß es bis jetzt
kein anderes Mittel gibt, als diese gemeinsamen, regelmäßig wiederkehrenden
 Beratungen, um einerseits die wirtschaftlichen Kreise mit den
Anschauungen und Bestrebungen der Eisenbahnverwaltung vertraut zu
machen, sie daran zu gewöhnen, nichts Unmögliches zu fordern, und
andererseits bei den Eisenbahnverwaltungen das Verständnis für wirtschaftliche
 Fragen und Freude an ihrer sachgemäßen Bearbeitung zu
wecken und zu fördern. Die Eisenbahnräte haben in der Entwicklung
des Eisenbahnwesens eine große Rolle gespielt und sind bis zu einem
gewissen Grad eine europäische Institution geworden. Von Preußen im
Jahre 1874 ausgehend, haben sich die Eisenbahnräte allmählich über das
ganze Eisenbahnwesen des Kontinents verbreitet. Welche Bedeutung
man dieser Institution im Deutschen Reiche beimißt, geht daraus
hervor, daß Artikel 93 der Verfassung des Deutschen Reiches
vom 11. August 1919 folgende Bestimmung enthält: „Zur beratenden
Mitwirkung in Angelegenheit des Eisenbahnwesens und des Tarifes
errichtet die Reichsregierung für die Reichseisenbahnen mit Zustimmung
des Reichsrates Beiräte.‘ ;
Es sind jetzt fast 50 Jahre verflossen, seitdem die Institution des
Staatseisenbahnrates in Österreich ins Leben gerufen wurde. Es war zu
Anfang des Jahres 1882, als im Zuge der Verstaatlichung der Elisabeth-Bahn
 gleichzeitig mit den Grundlagen einer Neuorganisation der staatlichen
 Eisenbahnverwaltung auch die Einführung eines Eisenbahnrates
beantragt wurde. Der K. k. Direktion für den Staatseisenbahnbetrieb —
so wurde die neue Zentralstelle benannt — wurde ein Eisenbahnrat