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beigegeben, bestehend aus dem Präsidenten und 26 vom Handelsminister
 ernannten Mitgliedern, unter denen wieder neun von den Ressortministern
 nach freiem Ermessen ausgewählt, zehn von den Handelskammern
 und sieben von den landwirtschaftlichen Fachkorporationen
vorgeschlagen wurden. Der Wirkungskreis des Staatseisenbahnrates
umfaßte die Begutachtung aller wichtigen Anträge der Direktion
bezüglich des Tarifwesens, einschließlich der Grundsätze für die
Anwendung von Ausnahmetarifen, ferner die Begutachtung der Fahrpläne
 sowie wichtiger Änderungen der reglementarischen und Tarifbestimmungen,
 dann der Grundsätze für die Vergebung von Arbeiten
und Lieferungen.
Die Institution des Eisenbahnrates wurde auch in dem Organisationsstatut
 für die staatliche Eisenbahnverwaltung vom 19. Januar 1896
aufrechterhalten. Im $ 11 der hierüber erflossenen Verordnung heißt
es, daß ‚zur Begutachtung allgemeiner volkswirtschaftlicher Fragen im
Bereiche des Eisenbahnverkehrswesens dem KEisenbahnministerium ein
Staatseisenbahnrat beigegeben wird. Bei eintretendem Bedürfnisse
können zur Begutachtung solcher Fragen mit den Staatseisenbahndirektionen
 für deren Bezirke Beiräte beigegeben werden‘, Der Staatseisenbahnrat
 war, von der Organisation des Jahres 1884 angefangen,
unmittelbar dem Handelsminister, im Jahre 1896 nach Auflassung
der Generaldirektion dem Eisenbahnministerium, dem jetzt die
oberste Leitung der Staatsbahnverwaltung oblag, beigegeben. Im
Jahre 1907 dehnte Eisenbahnminister Dr. von Derschatta das Begutachtungsfeld
 auf allgemeine Fragen des Eisenbahnwesens aus. Von
dieser Zeit an entwickelte sich zwischen den Organen des Eisenbahnministeriums
 und dem durch drei ständige Ausschüsse verstärkten Staatseisenbahnrat
 ein reiches, von Session zu Session sich intensiver und
erfolgreicher gestaltendes Zusammenarbeiten, dessen Ergebnisse ebenso
der Eisenbahnverwaltung wie der Volkswirtschaft zugute kamen. Nach
Ausbruch des Weltkrieges wurde die Tagung des Staatseisenbahnrates
 unterbrochen und nach Friedensschluß waren die Voraussetzungen
 für seine Zusammensetzung entfallen. In diesem Zeitpunkte
 hatte der mit der Leitung des Eisenbahnwesens beauftragte
Unterstaatssekretär Ing. Bruno Enderes in einem am 21. Dezember 1918
im Ingenieur- und Architektenverein gehaltenen, in Fachkreisen viel
beachteten Vortrage über die Reform des Staatsbahnwesens die Beihilfe
eines eigens zu diesem Zweck aus den Interessentenkreisen des Eisenbahnwesens
 aufzustellenden Beirates gefordert.
Wenn man in der Errichtung einer Verwaltungskommission
einen Ersatz für die Einrichtung des Eisenbahnrates zu erblicken glaubte,
so hatte man sich einer großen Täuschung hingegeben. Nach Anordnung
des $ 10 des Bundesbahngesetzes bildet die wesentlichste Aufgabe der
Verwaltungskommission die Überwachung der Geschäftsführung der
Bundesbahnen „bei gleichzeitiger Wahrung der eigenen Interessen‘,
Daraus würde folgen, daß, wenn man an dem Wortlaut und dem Geist
des Bundesbahngesetzes festhält, die Verwaltungskommission in keiner

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