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ministerium als der Zentrale der Geschäftsführung die Rechte der Oberaufsicht
 und obersten Leitung ungeschmälert erhalten blieben.
Als das Mitglied des Nationalrates Dr. Schürff, der als Handelsminister
 an dem Zustandekommen des Bundesbahngesetzes' vom Jahre
1923 mitgewirkt hatte und auch im Jahre 1928 als Handelsminister
fungierte, in der Sitzung des Nationalrates vom 4. März 1933 — in der
Debatte über den Eisenbahnerstreik — das Experiment der „sogenannten“
Kommerzialisierung als mißlungen bezeichnete, ebenso alle Zwischenversuche,
 eine Änderung herbeizuführen, wie die Elektrifizierung und das
Kohlenmonopol, wurde gegen ihn von dem Bundeskanzler Dr. Dollfuß
der Vorwurf erhoben, „wenn man in früheren Jahren sorgsamer gewesen
wäre, dann wären die Bundesbahnen nicht in dieser Verlegenheit‘‘.
Diesen Vorwurf wehrte Dr. Schürff mit der Bemerkung ab, daß die
finanzielle Gebarung der Bundesbahnen dem Finanzministerium unterstehe
 und das Handelsministerium niemals dreinreden durfte, wozu
allerdings bemerkt werden muß, daß es seinerzeit als eine der wichtigsten
Aufgaben des Bundesbahngesetzes bezeichnet wurde, die Bundesbahnen
von der Bevormundung des Finanzministeriums zu befreien. In dieser
Sitzung des Nationalrates wurde ein Antrag des Dr. Schürff .angenommen,
 mit welchem die Regierung aufgefordert wurde, einen
Gesetzentwurf über die Rückführung der Bundesbahnen in die
Hoheitsverwaltung vorzulegen, welche Änderung des Verwaltungssystems
 auch vom Vizepräsidenten des Nationalrates Dr. Straffner
befürwortet wurde. Ein Antrag Dr. Schürffs, dahingehend, gleichzeitig
mit dieser Rückführung eine Gleichstellung der Bundesbahnangestellten
mit den Bundesangestellten vorzunehmen, wurde mit den sozialdemokratischen
 Stimmen abgelehnt, weil hiemit angeblich eine Bevorzugung
der höheren Rangklassen der Bundesbahnangestellten verbunden wäre.
Dr. Schürff bezeichnete es ferner als notwendig, die unmittelbare
Leitung der Bundesbahnen in die Hand von Männern zu legen, deren
Fachwissen und Kenntnisse es verbürgen, daß den Absichten und
Wünschen der staatlichen Stellen in der Leitung vollauf entsprochen
wird. Es war dies eine nicht mißzuverstehende Anspielung auf den
Umstand, daß die Leitung der Bundesbahnen seit dem Beginn der
Kommerzialisierung zumeist bahnfremden Personen anvertraut wurde,
während, wie in dem Berichte Dr. Herolds zutreffend hervorgehoben wird,
in der Vorkriegszeit „als Hüterin des großen staatlichen Bahnbesitzes
eine stark ausgeprägte, aber gut fundierte und im allgemeinen
hochgebildete bürokratische Verwaltung als Teil der großen
Verwaltung des Reiches am Werke tätig war‘.