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Kommt über eine von der Unternehmung Österreichische Bundesbahnen
 beabsichtigte Neuregelung oder Abänderung dieser Vorschriften
innerhalb einer von der Unternehmung jeweils festzusetzenden, zwei Monate
nicht überschreitenden Frist, die vom Tage der Befassung der gesetzmäßigen
Vertretung des Personales zu rechnen ist, ein Einvernehmen nicht zustande,
 so kann.der Vorstand der Unternehmung die Verwaltungskommission
 anrufen; diese hat sodann binnen vier Wochen endgültig
zu entscheiden.
Während nach dem bisherigen Wortlaut die derzeit bestehenden
Vorschriften über das Dienstverhältnis der Bundesbahnangestellten,
einschließlich der Bestimmungen über die Personalvertretungskörper
und über die Pensionen, solange in Geltung zu bleiben hatten, bis sie
durch Vereinbarung zwischen den Unternehmern und dem Zentralausschuß
 des Personales der Österreichischen Bundesbahnen abgeändert
werden, erscheint nach der neuen Verordnung eine Änderung auch
ohne Zustimmung der Personalvertretung möglich.
Hatte die von der Regierung im Jahre 1930 beantragte Abänderung
des Bundesbahngesetzes dahin gezielt, daß die endgültige Personalvertretungsvorschrift
 von der Regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß
 verordnet werden könne, falls es zu keiner Einigung zwischen
Verwaltung und Personalvertretung komme, soll jetzt die Verwaltungskommission
 in letzter Instanz entscheiden.

mögen Sie bloß aus einem Beispiel entnehmen: Um den deutschnationalen
and christlichsozialen Eisenbahnern eine entsprechende Vertretung in der
Personalvertretung zu sichern, sollten die bei der Wahl abgegebenen Stimmen
bis ungefähr 8000 oder 10000 gleich gewertet werden; von da ab aber sollten
je 10 sozialdemokratische Stimmen nur je 1 der beiden anderen Parteien
yleichgehalten werden. Daß ich natürlich nicht zu haben war, einem derartigen
 Vorschlag die Sanktion des Ministeriums zu geben, können Sie sich
wohl vorstellen. Ich wäre aber auch mit den Sozialdemokraten bezüglich
des letzten, nicht bereinigten Punktes einig geworden, wenn auch nicht mit
offizieller Zustimmung der Personalvertretung und der Vertreter dieser
Partei im Parlament. Diese war aber immerhin gesonnen, sich nach einem
gewissen, nach außenhin berechneten Widerstand einer Majorisierung zu
fügen, wie man mir durch ihren Mittelsmann andeuten ließ. Das Gesetz
wäre ohne weitere Schwierigkeiten im Parlament durchzubringen gewesen,
wenn nicht der Vertreter der Deutschnationalen die Sache obstruiert und
damit zu Fall gebracht hätte. Erst kürzlich teilte mir der frühere Bundeskanzler
 Schober mit, daß die sozialdemokratischen Abgeordneten gelegentlich
 der letzten neuerlichen Verhandlungen über die Bundesbahnen ausdrücklich
 erklärt haben, daß sie mir, im Falle ich länger im Amte geblieben wäre,
alle nur irgendwie möglichen Zugeständnisse für Zwecke der Sanierung der
Bundesbahnen. gemacht hätten, um diese selbst zu ermöglichen, weil sie
vorgaben, davon überzeugt gewesen zu sein, daß ich keine unmöglichen
Zugeständnisse von ihnen verlangt hätte und sie sich gegen die Versuche
einer wirklichen Sanierung nicht gewährt hätten. Leider ist es im tieftsen
Wesen der Republiken begründet, daß sich die Politik auch in alle
jene Zweige des öffentlichen Lebens hineindrängt, wo ihr Einiluß
 nur von Schaden sein muß.‘