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zurückzuführen ist, in die Erscheinung trat. Während der frühere
Präsident Dr. Günther in einer von ihm nach seinem Rücktritt
veröffentlichten Denkschrift die Besserung des Jahres 1929, in welchem
nach Abzug von 42 Millionen Schilling für den Kapitalsdienst ein Reingewinn
 von 12,6 Millionen Schilling ausgewiesen wurde, gegenüber 1923,
in welchem ein Verlust von 63 Millionen Schilling ausgewiesen war, mit
117,6 Millionen Schilling berechnete, ist der Vertreter des Finanzkomitees
des Völkerbundes in Österreich Dr. Rost van Tonningen in seinem
letzten Jahresbericht zu dem Schluß gelangt, daß alle Bilanzen der
Kommerzialisierungsperiode, während welcher die Anlageschulden von
53 Millionen Schilling auf 753 Millionen Schilling angewachsen sind,
mit schweren Verlusten hätten abschließen sollen.
Die vom Präsidenten Dr. Günther aufgestellte Berechnung hat
seither auch von anderen Seiten verschiedene, zum Teil sogar einschneidende
 Korrekturen erfahren. So hat ihm der frühere Generaldirektor
 Dr. Seefehlner die unnötige Verschuldung des Unternehmens
in den Jahren 1924 bis 1930 zur Last gelegt. Obwohl die damalige
Kassenlage des Bundes die Tragung verhältnismäßig geringer Verluste
von etwa 20 bis 30 Millionen Schilling in der Ertragsrechnung ohne
weiteres gestattet hätte, sind Aufwendungen, die zweifellos als Erneuerungen
 zu bezeichnen waren und der Betriebsrechnung angelastet
hätten werden müssen, auf Anlagekonto geschrieben worden. Zur Herstellung
 des Bilanzgleichgewichtes wurden die in den Lagervorräten
liegenden Reserven herangezogen. Während im Jahre 1924 im Lagerbestand
 der Dienstgüter eine stille Reserve von 74 Millionen Schilling
enthalten war, ist diese bis Ende 1930 bis auf 21,4 Millionen Schilling
verbraucht worden. 52,6 Millionen Schilling haben zur Deckung von
Verlusten gedient. Der Geldbedarf wurde durch Aufnahme von Bankkrediten
 gedeckt und auf diese Weise die Zukunft mit Ausgaben der
Vergangenheit belastet. Der Bericht Dr. Herolds hat ferner mit Recht
bemängelt, daß aus den Erträgnissen des Unternehmens kein Erneuerungsfonds
 gebildet wurde, um Ersatzbeschaffungen für die einer
natürlichen Abnutzung unterworfenen Anlagen auszugleichen. Allein
die Erneuerung des Fahrparkes würde rechnungsmäßig eine Abschreibung
von 30 Millionen Schilling jährlich gerechtfertigt haben, während für
diese Zwecke in der Betriebsrechnung des Jahres 1930 tatsächlich nur
8,4 Millionen Schilling eingestellt waren:
Als die Unternehmung der Österreichischen Bundesbahnen im Februar
 1932 infolge des andauernden Rückganges der Einnahmen sich
außer Stand erklärte, die Bezüge des aktiven Personales sowie der
Pensionisten in vollem Ausmaße zu befriedigen, wurde die Aufmerksamkeit
weiterer Kreise auf die Personalwirtschaft der Österreichischen
Bundesbahnen gelenkt.
Vorerst hatte sich der Einfluß des Friedensvertrages auf die
Personalwirtschaft fühlbar gemacht, indem von den Grenzen bis nach Wien
in der Hauptsache nur kurze Rumpfstrecken mit großen Bahnhof- und