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Geleiseanlagen und mit überwiegenden Bergstrecken geblieben sind und
die reichliche Besetzung der Übergangsstationen eine verhältnismäßig
höhere Zahl von Angestellten erforderte. Da ferner das alte Österreich
sowohl über die Routen- wie Territorialdirektionen verfügte, so war es
nicht zu vermeiden, daß von den Routendirektionen, bei welchen sich
der ganze Leitungsapparat (auch Werkstätten, Heizhäuser) in. Wien
befand, dieser den Österreichischen Bundesbahnen zur Last fiel. Der
Höchststand der Angestellten, einschließlich der im Jahre 1924 übernommenen
 Südbahn, hat nach dem Kriege zirka 142000 betragen. Am
Beginn der Kommerzialisierung im Jahre 1923 war der Angestelltenstand
auf 113500 und Ende 1929 auf 80000 gesunken. Am Beginn des Jahres 1933
wurde der Gesamtstand der festangestellten Bediensteten mit 65097
angegeben, dem 73300 Pensionisten gegenüberstanden‘?).
Die Erläuterungen zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das
Jahr 1933 illustrieren diese Umstände durch nachstehende Statistik,
wie folgt:
Art der Pensionen

Veranschlagter OGesamt- Vom Gesamterfordnis
Stand der Pen- erfordernis entfallen auf
sionsparteien Österreichs Bund Unternehmung
Köpfe Millionen Schilling

Altpensionen:
Bundesbahnen ...... 27 200
Südbahn........... 5600 665 7 145
zusammen... 32 800 66,5 51,7 14,8
Neupensionen:
(abzüglich der Beiträge
 der Bediensteten
 und der Lokalbahnen)
 ........... 40 500 115,0 115,0
Gesamtsumme. ..... 73 300 181,5 51,7 129,8
In dieser Darstellung fällt es auf, daß die Bundesbahnen für die
Neupensionisten 115 Millionen Schilling zu bezahlen haben, obwohl am
1. Oktober 1923, d. i. am Beginn der Kommerzialisierung, die Entlastung
der Bundesbahnen von dem Erbe aus der alten Monarchie an Pensionisten
bereits erfolgt war. Die Rechtslage des Personales der Bundesbahnen ist
durch den $84 des Bundesbahngesetzes vom 19. Juli 1923 geregelt,
welcher besagt:
„Die Unternehmung Österreichische Bundesbahnen übernimmt die
Ruhe- und Hinterbliebenenversorgung aller in ihren Dienst übernommenen
 aktiven Bundesbahnbediensteten.“‘“

1) Im Jahre 1880 betrug der Personalstand der Österreichischen Staatsbahnen
 14550 Personen für 5444 km Hauptbahnen und 333 km Lokalbahnen.
 Im Jahre 1931 standen im Betrieb der Bundesbahnen im ganzen
5829 km. Der Personalaufwand betrug im Jahre 1888 12,7 Millionen Gulden,
im Jahre 1931 324 Millionen Schilling.