(

Um die Bedeutung dieser Bestimmung richtig zu beurteilen, ist
zu berücksichtigen, daß das allgemeine Abbaugesetz im Zusammenhang
 mit der Völkerbundanleihe bereits am 24, Juli 1922 beschlossen
wurde, so daß mit der Durchführung des Bundesbahngesetzes, d. i. am
1. Oktober 1923, die Bundesbahnen tatsächlich nur den Personalstand
übernommen haben, der ihrem wirklichen‘ Bedarf entsprach, die bis
1. Oktober 1923 pensionierten Angestellten ausgeschieden wurden und die
Bundesbahnen sonach mit dem Erbe aus der alten Monarchie nichts mehr
zu tun hatten. Von den Pensionen der vor dem 1.Oktober 1923 pensionierten
und nicht übernommenen Bundesangestellten entfallen nur 14,8 Millionen
Schilling auf die Bundesbahnen, gegenüber 51,7 Millionen Schilling, die
der Bund trägt. Diesen 14,8 Millionen Schilling für die Altpensionisten
stehen 115 Millionen Schilling für die Neupensionisten zu Lasten der
Bundesbahnen gegenüber.
Die große Anzahl der Neupensionisten dürfte zum Teile darauf
zurückzuführen sein, daß nach dem Kriege die deutschösterreichischen,
vor der Staatenteilung in den abgetrennten Staatsgebieten beschäftigten
 Eisenbahner, in das neugebildete Österreich geströmt sind!).
Ausschlaggebend war jedoch, daß, als im Jahre 1927 die Kontrolle
des österreichischen Generalkommissärs Zimmermann für aufgehoben
erklärt wurde, die Gewerkschaften die Anstellung von vielen Tausenden
Parteimitgliedern durchgesetzt und bald darauf auch die Pragmatisierung
und sohin die Pensionsberechtigung erwirkt haben. Es zeigten sich
auch die Folgen der Ausführungsbestimmungen über den Achtstundentag.
Die Ausnutzung des Personales wurde mangelhaft und die Möglichkeit
des Zusammenlegens von Diensten in Stunden schwächeren Verkehres
erschwert. So ergaben sich hohe Personalbestände. Die Bedenken, die
aus den Kreisen des Personales selbst gegen diese Entwicklung geäußert
wurden, sind damit zerstreut worden, daß man auf den $ 2 des Bundesbahngesetzes
 hinwies, der folgende Bestimmung enthält:
„Insolange und insoweit die Ausgaben der Bundesbahnen in den
Einnahmen ihre Deckung nicht finden, wird der Abgang vom Bund
gedeckt.“
Nicht mit Unrecht wurde gegen den früheren Vorstand des Unternehmens
 der Vorwurf erhoben, daß er auf der einen Seite Abbau betrieben,
 auf der anderen neue Kräfte eingestellt habe. Auf diese Weise
ist die Pensionslast von 14,8 Millionen Schilling im Jahre 1923 auf 96,6
Millionen Schilling bis zum Jahre 1929 und seither auf 130 Millionen
Schilling gestiegen, während ein Betrag von höchstens 50 Millionen
Schilling einem Normalzustand entsprechen würde. Dabei hat der Bund

‘) Bei den Österreichischen Staatsbahnen war gleichwie im Heere
überall, auch in Galizien, die deutsche Dienstsprache eingeführt. Der
Anteil der Deutschen unter den Beamten des früheren Netzes wurde mit
rund 60 Prozent veranschlagt, während nach dem Friedensvertrage kaum
der vierte Teil des alten Netzes Österreich verblieb.