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getreten ist. Insbesondere sollte die Benutzung der höheren Wagenklassen
nicht so weitgehend eingeräumt werden, wie dies jetzt der Fall ist. Die
Begünstigung der freien Fahrt wird naturgemäß besonders in der
stark frequentierten Sommerszeit in Anspruch genommen, führt
dann zu einer Überfüllung der Züge, die vom zahlenden Publikum unangenehm
 empfunden wird und selbstverständlich auch auf die Einnahmen
 des Unternehmens ungünstig wirkt. ;
Aus den Aufzeichnungen der Bundesbahnverwaltung aus dem
Jahre 1930 geht hervor, daß in Schnellzügen zum Personalfahrpreis
642.926 Fahrten ausgeführt worden sind, in Personenzügen 16,187.213,
zusammen 16830139. Das Verhältnis zwischen der zum Personalfahrpreis
ausgeführten Zahl von Reisen zu der Gesamtzahl der Reisen zum Zivilpreis
 beträgt im Schnellzug 9,02 %, im Personenzug 17,2%, im ganzen
16,6%. In der IIL. Klasse des Schnellzuges steigt es auf 11,1%, in der
II. Klasse des Personenzuges auf nicht weniger als 24,3%, an.

Alle diese Fahrbegünstigungen haben eine gewisse, finanziell
jedoch nicht ins Gewicht fallende Einschränkung erfahren durch
die Notverordnung vom 10. April 1933, BGBl. Nr. 121, betreffend die
Einhebung eines Preiszuschlages bei Fahrkarten zum Personalfahrpreis
und eines Zuschlages bei Freifahrtanweisungen. Die Zuschläge zum
Personalfahrpreis, welche gleichzeitig auch bei sämtlichen ermäßigten
Fahrpreisen zur Einführung gelangten, betragen beim Personenzug
5—15 Groschen, beim Schnellzug 10—20 Groschen für jede Fahrkarte,
der Zuschlag bei Freifahrtanweisungen 50 Groschen, einen Schilling und
1.50 Schilling für die 3., 2. und 1. Klasse.

Nachstehende Darstellung gibt einen Überblick über die Gebarung,
Personalwirtschaft und den Verkehr der Bundesbahnen seit dem
Beginn der Kommerzialisierung!) :

1) Für das Jahr 1932 ist der Verwaltungsbericht bisher nicht erschienen.
Die Bilanz ist zwar fertiggestellt, harrt aber noch der Genehmigung durch
die Verwaltungskommission.