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Während in der Eröffnungsbilanz vom Jahre 1923 die langfristigen
Schulden mit 535 Millionen Schilling und die kurzfristigen (schwebenden)
 Schulden mit 711 Millionen Schilling eingestellt waren, wurden
Ende 1931 die langfristigen Schulden mit 693 Millionen Schilling und
die kurzfristigen mit 2332 Millionen Schilling ausgewiesen.
Im Finanzgesetz für das Jahr 1933 wurde die Belastung. des
Bundes aus dem Bundesbahnbetrieb wie folgt veranschlagt:
Millionen Schilling
1932 1933
21,9 40,5
75,0..... 96,9 76,9..... 117,4

b) Bund
Überlassene Verkehrssteuern ...........
Altpensionisten der Bundesbahnen und
der Südbahn zu Lasten des Bundes ..
Südbahn-Annuitäß.........0.0.00000000 4
Zzusammen.....

25,1

52,2
9,7
183.9

51,7
9,9
198,1

19,1

Der für das Jahr 1932 veranschlagte Zuschuß erhöht sich noch um
54 Millionen Schilling, d. i. der unbedeckte Investitionskredit der Bundesbahnen,
 der bereits verausgabt wurde und aus der Lausanner Anleihe
gedeckt werden soll,
Nach den provisorisch ermittelten Betriebsergebnissen weisen
die Bundesbahnen pro 1932 einen Gebarungsabgang von 18,5 Millionen
Schilling auf, also etwas weniger als im Voranschlag vorgesehen war.
In diesem Gebarungsabgang sind die Zinsen der Altschulden sowie
der kurzfristigen Schulden inbegriffen. Während die Einnahmen von
538,6 im Jahre 1931 auf 465,1 im Jahre 1932, also um 73,5 Millionen
Schilling gesunken sind, ist bei den Ausgaben eine Verminderung um
75,1 Millionen Schilling eingetreten. Dabei sind die Personalbezüge
von 308 auf 241,2 Millionen Schilling gesunken, während die Pensionen
und sozialen Lasten sich von 124,8 auf 140,3 Millionen Schilling
erhöht haben. Von dem veranschlagten Fehlbetrag pro 1933 von
117 Millionen Schilling wurden im Bundesbudget nur 80 Millionen
Schilling gedeckt, wogegen der Rest von 37 Millionen Schilling, der
sich noch um 6 Millionen Schilling (Defizit einiger Lokalbahnen, für
welches die Bundesbahnen aufzukommen haben) erhöht, durch die
Bundesbahnbudgetsanierungsverordnung vom 10. April 1933 aufgebracht
 werden soll. Durch diese Verordnung wurden die Personalauslagen
 um 23,5 Millionen Schilling pro Jahr herabgesetzt und Tariferhöhungen
 durchgeführt, von welchen ein jährlicher Betrag von 9,25
Millionen Schilling erwartet wird. Da die Verringerung der Einnahmen
aber seither ihre Fortsetzung gefunden hat, andererseits die Bundesbahnverwaltung
 in der nächsten Zeit vor größeren Investitionsausgaben
steht, so werden weitere einschneidende Maßnahmen nicht zu vermeiden
 sein.