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Die Belastung des Bundes fällt umso schwerer ins Gewicht,
wenn berücksichtigt wird, daß das gesamte Erfordernis für Verzinsung
 und Tilgung der Staatsschuld für das Jahr 1933 mit
211,3 Millionen Schilling veranschlagt wird, welcher Betrag sich üm zirka
37 Millionen Schilling verringert, die aus dem Titel der Verzinsung und
Tilgung der Investitionsanleihen von der Postverwaltung an den Staat
rückvergütet werden. Würden die Bundesbahnen den auf sie entfallenden
Anteil für Verzinsung und Tilgung der Investitionsanleihen von 69,9 Millionen
 Schilling ebenso wie die Postverwaltung rückvergüten, so würde
das gesamte jährliche Erfordernis der Staatsschuld etwa 100 Millionen
Schilling betragen.
Im Finanzkomitee des Völkerbundes hat der damalige Bundeskanzler
 Dr. Buresch am 17. September 1931 nachstehende Erklärung
abgegeben:
„Die Regierung wird Maßnahmen treffen, um zu sichern, daß die
Eisenbahn- und Postverwaltungen ihre eigenen Ausgaben im Jahre
1932 decken. Dies wird mittels Ersparungen erreicht werden und
notwendigenfalls durch eine Erhöhung der Tarife sowie durch Maßnahmen
zur Regelung der Konkurrenz zwischen den Eisenbahnen und den
Automobiltransportlinien. Investitionen werden auf einen möglichst
niedrigen Betrag herabgesetzt und keine weiteren Verpflichtungen
eingegangen werden. Mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung der
finanziellen Situation der Eisenbahnen für die Finanzen des Staates
wird eine besondere Untersuchung durch Sachverständige über
die Verwaltung und die Politik des Eisenbahnsystems in
Zusammenarbeit mit dem Völkerbund vorgenommen werden.‘
In Ausführung dieser Zusagen und unter dem Druck der finanziellen
Notlage ist die Bundesbahnverwaltung, welche damals unter der Leitung
des Generaldirektors Dr. Ing. E. Seefehlner stand, vorerst an eine
Reduktion der Personalausgaben geschritten. Da eine Änderung
der Bezüge der Bundesbahnangestellten ohne Änderung des Bundesbahngesetzes
 der Einflußnahme der Bundesbahnverwaltung entzogen war;
ist es Generaldirektor Dr. Seefehlner gelungen, die Bundesbahnen
in das Budgetsanierungsgesetz vom 3. Oktober 1931 einzubeziehen.
Leider brachte dieses Gesetz nur einen Teil derjenigen Ersparungen,
die. angestrebt werden mußten, ja es hob sogar Vereinbarungen auf,
die Generaldirektor Dr. Seefehlner mit der Personalvertretung wegen
Kürzung der Nebenbezüge durchgesetzt hatte und die sogar schon seit
einigen Monaten wirksam waren. Die Wirkung obiger Maßnahmen
drückte sich in den letzten drei Monaten des Jahres 1931 in einer Ersparnis
 von 15 Millionen Schilling aus, welche aber durch den empfindlichen
 Rückgang der Einnahmen gänzlich aufgezehrt wurden. Es erwies
sich daher als notwendig, mit dem Bundesbahnbudgetsanierungsgesetz
vom 5. Januar 1932 weitere Reformen in der Personalwirtschaft durchzuführen.
 Durch die erwähnten beiden Gesetze wurden die Aktivitätsbezüge
 um 5—7,5 %, die Pensionen um weitere 4% gekürzt.‘ Außerdem