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Angesichts des Umstandes, daß die parlamentarische Behandlung
der dem Nationalrat vorgelegten zweiten Bundesbahnbudgetsanierungsvorlage
 auf unüberwindliche Schwierigkeiten stieß, hat sich das Kabinett
Dollfuß entschlossen, ohne Rücksicht auf den Artikel 54 des Bundesverfassungsgesetzes
 in der Fassung von 1929, wonach bei der Festsetzung
der Eisenbahntarife sowie der Bezüge des Personales die Mitwirkung
des Nationalrates sowie des Hauptausschusses vorgesehen ist, auf Grund
des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes vom 24. Juli 1917,
RGBl. Nr. 307, eine Bundesbahnbudgetsanierungs- Verordnung (Verordnung
 vom 19. April 1933, BGBl. Nr. 122) zu erlassen. Neben verschiedenen
 anderen Ersparungsmaßnahmen wurden durch diese Verordnung
 die Pensionistenbezüge um weitere 7,8% gekürzt und mit
einem diesen Prozentsatz übersteigenden Anteil die Bezüge des gesamten
Betriebspersonales.
Durch eine weitere, auf derselben Grundlage erlassene Verordnung
vom 10. April 1933, BGBl. Nr. 121, wurde die Einhebung eines Preiszuschlages
 bei den Personalfahrkarten und ein Zuschlag bei Freifahrtausweisen
 verfügt, ferner wurden laut Anzeigeblatt für Verkehr Nr. 31
vom 14, April 1933 ab 15. April 1933 Preiszuschläge zu den ermäßigten
Fahrpreisen sowie einzelne Erhöhungen der Gütertarife durchgeführt.
Die Ersparungsmaßnahmen, welche die Bundesbahnverwaltung
seit dem Jahre 1931, insbesondere in der Personalwirtschaft, durchgeführt
hat, sind sehr weitgehend, es werden aber weitere organisatorische Maßnahmen
 noch erforderlich sein, da die Bundesbahnen angesichts der
starken Abnahme des Verkehrs ihren Betriebsapparat dem wirklichen
Bedarf werden anpassen müssen.
{In dem Punkte wird man indessen der Ansicht des Dr. Herold
nicht beipflichten können, daß eine Gesundung der Bundesbahnen nur
von der Ausgabenseite ausgehen könne. Eine große Bedeutung kommt
auch der Hebung der Einnahmen zu, welche unter dem Einflusse der
wirtschaftlichen Krise von 679 Millionen Schilling im Jahre 1929 auf
170 Millionen Schilling im Jahre 1932 zurückgegangen sind. Das am
30. April 1932 abgeschlossene Gutachten Dr. Herolds ist überholt,
weil die von ihm supponierten Verkehrseinnahmen nicht die Höhe von
520 Millionen Schilling erreicht haben, sondern im Jahre 1932 nur mehr
mit 465 Millionen Schilling beziffert werden können. Unter diesen Umständen
 gewinnt die von den Bundesbahnen einzuschlagende Tarifund
 Verkehrspolitik erhöhte Bedeutung. Dr. Herold hat in seinem
Berichte, welcher den Ausgangspunkt für eine Reihe ökonomischer
Maßnahmen der Bundesbahnverwaltung gebildet hat, wie schon früher
ausgeführt wurde, beachtenswerte Anregungen für eine leider bisher
noch nicht durchgeführte Verbesserung des Personentarifs gegeben,
ist aber der Frage des Gütertarifs, dessen Behandlung für die Einnahmeentwicklung
 der Bundesbahnen von ausschlaggebender Bedeutung ist,
nicht nähergetreten, weil, wie er in seinem Berichte des näheren ausführt,
„derartige Aufgaben immer viel besser von Leuten durchgeführt werden,
die im Lande gewohnt haben und mit dessen Wirtschaft aufgewachsen