1

sind, als von einem Fremden, dem es nicht möglich ist, eine ausreichende
Kenntnis aller bestehenden Zusammenhänge zu gewinnen‘. Infolge
der Inflation war eine vollständige Entschuldung der Bundesbahnen
eingetreten, die eine allgemeine Ermäßigung der Tarife gerechtfertigt
hätte. Tatsächlich haben aber die Tarife unter dem Regime der Kommerzialisierung
 bei gleichzeitiger Zunahme der Verschuldung sowohl im
Personen-, wie im Güterverkehr ein Niveau erreicht, dessen Abbau
als eine der dringendsten Forderungen unserer wirtschaftlichen Kreise
erscheint.
Da die im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene Einflußnahme
des Hauptausschusses des Nationalrates auf die Gestaltung der
Tarife kaum mehr in Frage kommen kann, wird man wohl auf die Instibution
 des Eisenbahnrates zurückgreifen müssen, der als das berufene
Forum erscheint, um sowohl die Regierung wie die Bundesbahnverwaltung
in ihren Bestrebungen, die Tarifpolitik den neuen Anforderungen entsprechend
 anzupassen, zu unterstützen. Derartige Bestrebungen stehen
auch im Einklang mit den wiederholt geäußerten Absichten des Bundeskanzlers
 Dr. Dollfuß, durch Einführung einer ständischen Verfassung
len Einfluß der Wirtschaft auf die Gestaltung der Gesetzgebung zu
verstärken.
Von vereinzelten Maßnahmen kann aber eine grundlegende
Neuordnung der finanziellen Lage der Bundesbahnen nicht erwartet
werden, sondern Regierung und Parlament werden ihr lange betätigtes
Desinteressement an den Bundesbahnen aufgeben und einer Änderung
des Gesetzes vom 23. Juli 1923 nähertreten müssen. Angesichts der
bisherigen Entwicklung ist diesem Gesetze längst die materielle
Grundlage entzogen worden und eine Änderung des Rechtsverhältnisses
 unausweichlich.