VI. Mitwirkung des Völkerbundes bei der Neuordnung
der Bundesbahnen
‘Die verkehrspolitische Bedeutung des österreichischen Bundesbahnnetzes. —
Der Friedensvertrag von St. Germain und die Internationalisierung der
Eisenbahnen. — Zusammenschluß der Nachfolgestaaten auf dem Gebiete
der Tarif- und Verkehrspolitik. — Zusammenhang mit finanziellen Sanierungsproblemen.
 — Mitwirkung des Völkerbundes bei der definitiven Lösung
des Bundesbahnproblems.

Nach dem Währungsverfalle im Jahre 1922 hatte sich die österreichische
 Regierung an den Völkerbund gewendet, welcher als Bedingung
der Flüssigmachung der mit 650 Millionen Goldkronen bezifferten garantierten
 Staatsanleihe vom Jahre 1923 neben der Verpfändung verschiedener
 Einnahmen auch die Kommerzialisierung der Bundesbahnen
verlangte. Zufolge des Genfer Protokolles vom 4. Oktober 1922 wurden
zu diesem Zwecke in dem Wiederaufbaugesetz vom 27. November 1922
Richtlinien für eine Sanierung der Bundesbahnen aufgestellt, welche
das Jahr 1923, das letzte der ministeriellen Verwaltung mit einem Verluste
 von 63 Millionen Schilling, abschlossen. . Der Völkerbund
hat auch wiederholt Fachmänner aus England und der Schweiz mit
der Aufgabe betraut, Mittel und Wege zu suchen, um die Bundesbahnen
auf eine feste finanzielle Grundlage zu stellen. Dank der Unterstützung
des Völkerbundes konnten die gesamten Aufwendungen seit Oktober 1923,
insbesondere diejenigen für die Elektrifizierung, bis auf einen noch unbedeckten
 Betrag von 54 Millionen Schilling aus der Völkerbundanleihe
vom Jahre 1930 bestritten und der Betrieb der Bundesbahnen, wenn auch
mit großen Schwierigkeiten, weiter aufrecht erhalten werden. Durch
das Genfer Protokoll vom Juli 1932 hat der Völkerbund aufs neue sein
Interesse für das Schicksal der Bundesbahnen bekundet.
Diese Bestrebungen waren jedoch bisher nicht von Erfolg begleitet
und in den Erläuterungen über die Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz
 für das Jahr 1933 ist die schwerwiegende Bemerkung
zu lesen, daß ‚die Finanzierung der Gebarungsabgänge der Bundesbahnen
 für den Rest des Jahres 1932 und 1933 eines der schwersten
Probleme und eine der drückendsten Sorgen bleibt“
Diese Sachlage rechtfertigt eine erhöhte Aufmerksamkeit des Völkerbundes,
 zumal eine Änderung im gegenwärtigen Verwaltungssystem
der Bundesbahnen nicht ohne seine Zustimmung erfolgen könnte. Das
Interesse des Völkerbundes ist aber nicht nur in diesen finanziellen Erwägungen
 begründet, sondern auch deshalb, weil den Österreichischen
Bundesbahnen :in verkehrspolitischer Beziehung vermöge ihrer geographischen
 Lage eine internationale Bedeutung zukommt und