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Von diesem Gedankengange haben sich aber die Nachfolgestaaten
seither weit entfernt, und so wie die Dinge heute liegen, da sich die neu
gebildeten Staaten mit vielfach widerstreitenden Interessen entgegenstehen,
 könnte ohne Einwirkung des Völkerbundes eine einheitliche,
 über diesen Sonderinteressen stehende, verkehrsfördernde
großzügige Tarifpolitik kaum in Frage kommen.
Man vergegenwärtige sich aber zum Beispiel, wie sich die Lage des
tschechoslowakischen Staates gestaltet hat, seitdem seine Ein- und
Ausfuhr allein auf die tarifarische Unterstützung seiner Staatsbahnen
angewiesen ist. Früher standen der tschechischen Produktion durchgerechnete
 niedrige Tarife zur Verfügung. Heute hat sie mit der erheblich
höhere Frachtsätze ergebenden Berechnung der Tarife ab der Landesgrenze
 zu rechnen. Früher hatten die Eisenwerke in Schönbrunn- Witkowitz
 durchgerechnete niedrige Erztarife aus Steiermark zur Verfügung;
gegenwärtig werden diese Tarife durch Anstoß unabhängig voneinander
und ohne inneren Zusammenhang gebildeter Frachtsätze nach und von
der Landesgrenze ermittelt. Früher bestanden für Glas, Spiritus und
Zucker von den Glasfabriken und Raffinerien des tschechoslowakischen
Gebietes nach den österreichischen Alpenländern durchgerechnete Tarife.
Alle diese Vorteile muß die tschechoslowakische Industrie jetzt entbehren.
Um die Konkurrenzkraft der böhmischen Industrie in der Levante
und im Fernen Osten zu heben, wurde die Tauernbahn gebaut. Man
bedenke welche Vorteile sich für die tschechoslowakische Industrie
ergaben, wenn die Tarife für die ganze 800 km lange Strecke von Prag
nach Triest auf einheitlicher Grundlage erstellt wurden und wie ‚wenig
der tschechoslowakischen Industrie die Nordroute bietet, auf der die
Sendungen nach einem Eisenbahndurchlauf von wenigen Kilometern
an die deutschen Eisenbahnen abgegeben werden müssen, die keine
Veranlassung haben, die tschechoslowakische Industrie durch Frachterleichterungen
 zu unterstützen. Der Vorteil eines tarifpolitischen Zusammenschlusses
 des tschechoslowakischen Staates mit den anderen
Nachfolgestaaten ergibt sich auch daraus, daß der tschechoslowakische
Staat über keinen Seehafen verfügt, und daß weder Preßburg noch Danzig
hiefür einen Ersatz zu bieten vermögen.
Besonders nachteilig hat sich der durch die Friedensverträge geschaffene
 Zustand für Ungarn gestaltet, dessen landwirtschaftliche
Produkte früher auf der Westroute bis Buchs, auf der Nordroute bis
Oderberg auf Grund eines einheitlichen Tarifes befördert werden konnten,

In einer im Jahre 1918 erschienenen Studie: „Die Verwaltungsreform
der nationalen Bahnen Österreichs‘, habe ich die Frage behandelt, ob nicht
im Interesse aller Nationalstaaten nach einer Lösung zu suchen wäre, die
anbeschadet der Hoheitsrechte der Territorialstaaten die Einheitlichkeit
des Betriebes der bisherigen Staatsbahnlinien aufrechterhalten würde.
Siehe ferner meinen Artikel in der „Neuen Freien Presse‘ vom
15. Januar 1925: „Der wirtschaftliche Zusammenschluß der Sukzessionsstaaten
 im Wege einer Eisenbahngemeinschaft‘‘,