R7

unterliegt keinem Zweifel, daß die Erkenntnis sich früher oder später
Bahn brechen wird, daß in der Verteilung der wirtschaftlichen Kräfte
der Nachfolgestaaten und in der Rentabilität der ehemaligen Staatsbahnen
 starke Beweggründe für einen engeren Zusammenschluß gelegen
sind, zumal in allen Budgets der Nachfolgestaaten die Eisenbahnen
diejenige Post bilden, welche den ungünstigsten Einfluß auf das Gleichgewicht
 im Staatshaushalte ausübt.
Um aber die Österreichischen Bundesbahnen in ein internationales
Regime einfügen zu können, ist eine vollständige Neuordnung ihrer
finanziellen Grundlagen erforderlich. Es müßte ein Weg gefunden
werden, um die Bundesbahnen von ihrer drückenden Verschuldung
zu befreien und die Voraussetzungen für die Bildung eines ausreichenden
Investitionsfonds zu schaffen.
Die finanzielle Notlage, in der sich die Bundesbahnen derzeit befinden
 und die nicht zum geringen Teil auf die politische Grenzführung
auf Grund des Friedensvertrages von St. Germain zurückzuführen
ist, läßt es begreiflich erscheinen, wenn in letzter Zeit verschiedene
Pläne über die Frage einer eventuellen Entäußerung des bundesstaatlichen
 Eisenbahnbesitzes den Weg in die Öffentlichkeit fanden.
Es muß daran erinnert werden, daß anläßlich der Beratung des Bundesbahngesetzes
 im Jahre 1923 von maßgebenden Stellen die damals in
die Wege geleitete Neuorganisation als der letzte Versuch hingestellt
wurde, dem Bundesstaate den Besitz der Bundesbahnen zu erhalten.
In einer am 24. August 1923 gehaltenen Rede hat der damalige Bundeskanzler
 Dr. Seipel erklärt, daß man, wenn es nicht gelingen sollte,
das Betriebsdefizit gänzlich zum Schwinden zu bringen, vielleicht doch
noch den letzten und äußersten Schritt machen müsse: Abstoßen der
Bahnen vom Staate und Übergabe an die Privatwirtschaft. Eine ähnliche
Erklärung hat der Finanzminister des Kabinets Dr. Seipel Dr. Kienböck
in öffentlichen Versammlungen abgegeben, indem er bemerkte, daß
wenn auch die Regierung den Weg der Veräußerung oder Verpachtung
der Bundesbahnen nicht selbst beschreiten werde, man doch nicht wissen
könne, wohin der Weg schließlich führen werde. Auch der frühere Präsident
 Dr. Günther hat in seiner mehrerwähnten Denkschrift die Kommerzialisierung
 als den letzten Versuch bezeichnet, um das unerträglich
gewordene Defizit zu beseitigen. Schlug dieser Versuch fehl, zu diesem
Schlusse gelangte Dr. Günther, gibt es nur einen Ausweg: Die völlige
Abstoßung, die Verpachtung oder den Verkauf der Bundesbahnen.

Trotzdem kann allen Bestrebungen, die auf eine Entäußerung des
staatlichen Eisenbahnbesitzes abzielen, nicht entschieden genug entgegengetreten
 werden. Abgesehen von den prinzipiellen Erwägungen,
welche gegen eine solche Absicht ins Feld geführt werden müßten, wäre
an die Erzielung eines Preises, der auch nur halbwegs an die Höhe des
heute in der Bilanz ausgewiesenen Anlagekapitals der Bundesbahnen
heranreichen würde, unter den gegenwärtigen Umständen nicht zu denken,
zumal der Ertragswert heute nicht abzuschätzen ist.