A)

In der Nachkriegszeit wurden jedoch die Staatsbahnen vielfach
in Zusammenhang mit allgemeinen staatsfinanziellen Problemen
 gebracht, Sowohl die deutschen Reichsbahnen, wie die Belgischen
Staatsbahnen sind in Aktiengesellschaften umgewandelt worden, und
zwar erstere durch das Gesetz vom 30. August 1924 bzw. 14, März 1930,
letztere durch das Gesetz vom 23.‘ Juni 1926, Diesen neugebildeten
Aktiengesellschaften wurde nicht das Eigentum, sondern nur das Betriebsrecht
 für eine bestimmte Dauer übertragen, welches allerdings
ebenso hoch bewertet wurde wie das Eigentum. Dieses ist unangetastet
geblieben. Nach dem finanziellen Aufbau der so gebildeten Betriebsgesellschaft
 verblieb die Majorität des Aktienkapitals den Staaten,
die Hoheitsrechte wurden in keiner Weise geschmälert und statutenmäßig
wurden die Betriebsgesellschaften verpflichtet, in erster Linie auf die
Interessen der Volkswirtschaft Rücksicht zu nehmen.
Während die Autonomisierung der deutschen Reichsbahnen sich
infolge der Konstruktion einer kapitalisierten Reparationsschuld als
notwendig erwies, waren es in Belgien die ernsten finanziellen Schwierigkeiten,
 mit denen das Land infolge der Entwicklung des Franken zu
kämpfen hatte, welche den Anstoß zur Bildung der Nationalen Gesellschaft
 der belgischen Eisenbahnen gaben,
In der Bilanz der Österreichischen Bundesbahnen für das Jahr 1931
ist das Treuhandvermögen des Bundes nach Abzug der Anlageschulden
und der kurzfristigen Schulden in der Höhe von rund 1 Milliarde Schilling
mit rund 2% Milliarden Schilling ausgewiesen, aber nur für diejenigen
 Linien, welche vor dem Umsturz einen Bestandteil der staatlichen
Bahnen der Monarchie gebildet haben, also insbesondere ohne die ehemaligen
 Südbahnlinien, deren Anlagekosten mit 900—1000 Millionen
Schilling bewertet werden. In dem Gutachten Herolds wird die
Schätzung der Bundesbahnen als eine recht bescheidene bezeichnet und
eine Neueinschätzung der im Eigentum der Bundesbahnen stehenden
Anlagen als wünschenswert erachtet!). In der Übernahmsbilanz vom
1, Oktober 1923 wurden sämtliche übernommenen Bahnanlagen samt
Fahrpark nur mit 19,8 Millionen Schilling bewertet.
Eine teilweise Mobilisierung der in unserem Eisenbahnbesitz sich
darbietenden wertvollen Aktiven nach dem Vorbilde Deutschlands
oder Belgiens könnte für die finanzielle Lage unseres Staates von
größter Bedeutung sein, Wir brauchen fremdes Geld im Lande, aber
nicht in‘ Form einer weiteren Verschuldung, sondern in Form einer
finanziellen Beteiligung an den Bundesbahnen. Diese Beteiligung
können wir nur erhalten, wenn wir den Geldgebern einen gewissen Einfluß
 auf die Verwaltung unserer Eisenbahnen einräumen. Wir müssen
uns mit diesen notwendigen Konsequenzen unserer finanziellen Lage
befreunden, wenn wir wollen, daß unsere Bahnen in absehbarer Zeit

1) Der Bilanzwert der Tschechoslowakischen Staatsbahnen wurde Ende
1930 vom tschechoslowakischen Eisenbahnministerium mit 16,8 Milliarden
tschechischen Kronen ermittelt.