Störungen im Gestein, Da diese Faktoren nun aber
stets anders sind und in ihrem Zusammenwirken sich
steis anders gestalten, sind allgemein gültige Regeln
nicht aufzustellen.
Der Ingenieur Gonot stellt als Resultat seiner Untersuchungen
 auf, daß bei einer Decke von festem Gestein
sich die Bruchwirkung rechtwinkelig zum Einfallen des
abgebauten Flötzes äußert. Der Bergingenieur Schulz
erklärt sich in ähnlicher Weise, jedoch erweitert er seine
Ansicht dahin, daß bei flachem Einfallen der Flötze der
Bruchwinkel noch 90° übersteigt und bei steilerm Einfall
 unter 90° heruntergeht. Unter Bruchwinkel ist der
Winkel, den die Begrenzungsfläche des Bruches mit dem
Horizonte bildet, zu verstehen. Der Markscheider Trompeter-Wattenscheid
 kommt bei seinen Untersuchungen zu
dem Resultate, daß ein Bruchwinkel von 835%, zur
Horizontale angenommen, als flachster gilt. Jedenfalls
ist die Theorie von Gonot nicht haltbar; nur im
seltensten Falle ist ein Winkel von 90° zu beobachten.
Stellen wir uns ferner vor, daß das Einfallen des Flötzes
etwa 65° beträgt, so würde bei einer Teufe von 600
Meter, wie z. B. bei Recklinghausen, bei Niederbrechen
die Wirkung sich erst auf etwa 1430 Meter Weite äußern
oder bei 75° Einfallen bis auf 2400 Meter.
Ein Fallwinkel von 65° bis 75° gehört aber im
Kohlengebirge garnicht zu den Seltenheiten. Eine Erweiterung
 der von Schulz aufgestellten Regel, daß der
Bruchwinkel nach unten zu kleiner angenommen wird,
ist nach gemachter Beobachtung unerläßlich. Der Oberbergrat
 Gräff-Dortmund führt in einem gerichtlichen
Gutachten aus, daß die Bruchwirkung sich nach unten
zu erheblich weiter ausgedehnt, als eine Begrenzung
durch einen Winkel von 45° angibt, und führt Beispiele
an aus den Grubenfeldern der Zechen Prinzregent und
Dannenbaum; ja er führt den Beweis, daß auf der Zeche
Johann Deimelsberg bei Steele Bergschäden vorgekommen
sind, die einen Bruchwinkel von 36,6° voraussetzen. Von
Interesse ist noch, daß eine Anzahl Sachverständiger