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bewegungen gezeitigt worden sind. Dem Rheinstrome,.
der die Emscher aufnimmt, haben sich die Zechen
beiderseitig genähert, und die Annahme ist berechtigt,
daß auch hier Senkungen auftreten; daß dadurch erneute
bedeutende Opfer erforderlich werden, ist wohl nicht
anzuzweifeln. Die Frage der Wasserableitung wird für
den Kohlenbergbau eine ungemein wichtige bleiben, und
in jedem einzelnen Falle größerer Senkungen werden
neue Opfer durch Anlage von Poldern oder Vertiefung
der Haupt- und Nebenleiter erforderlich sein.
Die bis jetzt erwähnten Schäden, das Versiegen der
Brunnen, die steigenden Grundwasser und die Störung
der Vorflut sind lediglich auf die Senkungen selbst
zurückzuführen. Bei Erwähnung der verschiedenen
Bruchwinkeltheorien wurde schon erläutert, daß das Einfallen
 des Gebirges in den allerwenigsten Fällen ein
senkrechtes zur Erdoberfläche ist, sondern daß das Einbrechen
 sich richtet nach dem KEinfallen des Flötzes
selbst, dessen Stärke, der Beschaffenheit und Mächtigkeit
des Deckgebirges, wodurch der Winkel, den der Bruch
mit der Horizontale bildet, ein mehr oder minder spitzer
wird. Daraus geht schon hervor, daß, wenn eine Senkung
eines Punktes in Erscheinung tritt, die geographische
Lage desselben sich mehr oder minder Ändert, mit
andern Worten, daß der Punkt eine horizontale Bewegung
noch neben der vertikalen macht. Diese gemeinsame
Bewegung, für welche man neuerdings wohl auch ein
Wort gefunden hat, welches seitliche Verschiebung heißt,
verursacht an einer Anzahl von Objekten noch bedeutend
größere Schäden als die Senkung allein auf Wasserläufe
und dergl,
Nach dem Auftreten der Schäden möchte ich dieselben
 zergliedern in:
1. Schäden an Gebäuden, x
2. Schäden an Gas- und Wasserleitungen und
Kanalisationen,
3. Schäden an Staats- und Straßenbahnen und
4. Schäden durch Verschiebung de: rechtlichen
Grenzen des Grundbesitzes.