Durch die Senkungen umd Verschiebungen leider
am meisten die (jebäulichkeiten, und es ist Tatsache, daß
die weitgrößte Anzahl der wegen Bodenschäden angestrengten
 Prozesse, die eine wesentliche Belastung der
Arbeiten der zuständigen Gerichte bilden, wegen Schäden
an Häusern geführt werden. An Gebäuden machte sich
ja zur Zeit die Einwirkung des Bergbaues am ersten
bemerkbar. Durch das Einbrechen der Bodenschichten
senkt sich das auf denselben ruhende Gebäude mit, und
dadurch, daß die Senkung nicht gleichmäßig vor sich
geht, senkt sich auch das Gebäude ungleichmäßig.
Erfolgt eine gleichmäßige Senkung, so ist cin wesentlicher
 Schaden an den Gebäudeteilen selbst kaum zu
erwarten. Bei ungleichmäßiger Senkung dagegen ist
derselbe erheblich größer; das Gebäude wird, wenn
freistehend, aus der lotrechten Richtung gebracht, Wodureh
 in Verbindung mit der eigenen Last Risse verursacht
 werden, die meistens im Fundamente einsetzen,
sich vorzugsweise durch die Fensterbrüstungen, Türen
und Torbögen, als die am schwächsten konstruijlerien
Stellen, bis zum Dache hinziehen; auch treten in Decken
und Innenwänden weitere Risse auf. Umfangreiche
Reparaturen werden dadurch notwendig, und zwar um
so häufiger, je mehr Bergbau umgeht. Selbst nach
einer Anzahl von Jahren nach beendigtem Abbau sind
auch bei der besten Methode desselben noch Schäden
zu erwarten. Schlimmer noch wie bei offener Bebauung
treten die Schäden bei geschlossenen Häuserblocks, also
bei den eigentlichen Dorf- und Stadtlagen, auf Die
Gebäudeteile erleiden durch die mehr oder minder große
ungleichmäßige Versetzung der Erdoberfläche Zerrungen
oder Pressungen, die ein Versetzen der Mauerteile und
klaffende Risse herbeiführen. Ich komme hierauf noch
näher zurück bei Erwähnung der Schäden, die die
Grenzen der Grundstücke betreffen. Ueber den Umfang
und die Art der Schäden, besonders die Abgeltung der
Schäden an Gebäuden, hat neuerdings Kolhe-Essen ein
Werk veröffentlicht. das, wie der Verfasser im Vorworte