Punkt wegen seiner ungemeinen Wichtigkeit schon
eine Erörterung herbeiführen müssen; man hat aber
förmlich im Finstern getappt bei Erklärung über widersinnige
 Fluchtlinien, Grenzangaben oder der Tatsache,
daß lange Linien, deren Richtung durch mehrere Grenzmale
 als grade bezeichnet waren, nach einigen Jahren
keine grade Richtung mehr zeigten, sondern Knicke aufwiesen.
 Die Ursache suchte man anderswo, und man
glaubte, daß die Differenzen auf Ungenauigkeiten bei
den früheren Angaben zurückzuführen seien. Grund dazu
 war ja vorhanden. Wenn ich dem Ursprunge der
Einrichtung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters
 nachgehe, so fällt der in dem preußischen Gebiete,
 wozu auch das rheinisch-westfälische Kohlenvevier
gehört, in das Jahr 1817 und später. Es galt in kurzer
Zeit ein Kartenwerk mit wenig Kosten zu schaffen, das
dem Umfange des damaligen Staates entprach und das
bezweckte, das.Grundeigentum des einzelnen Grundeigentümers
 nach Lage und Größe auszuweisen, und auf
Grund dessen die Besteuerung der Bodenfläche herbei.
führen zu können. Man muß bedenken, daß zur damaligen
Zeit das Königreich Preußen wie auch die übrigen Länder
des Kontinents rein landwirtschaftliche Betriebe aufwiesen,
und daß von Industriegegenden etwa nur Gegenden wie
das. Siegerland, die Solinger Gegend, der Berg- und
Hüttenbezirk des Harzes und einige wenige mehr genannt
werden konnten. Die Vermessungen erfolgten so gut
wie eben möglich unter Hinzuziehung der verschiedensten
Hilfskräfte, und es wurde mehr Bedacht darauf genommen
ein möglichst genaues Bild zu erhalten, als daß man die
Grenzen ein für allemal als genau bestimmt bezeichnen
wollte. Man ahnte auch nicht, welche bedeutende Rolle
später die Grenzstreitigkeiten bei dem ungeheuren Anwachsen
 des Wertes spielen würden. Wurden später
ainmal Grenzen wiederhergestellt, so waren selbstverständlich
 die Karten des Katasters als alleinige Unterlage
 maßgebend, falls nicht durch andere Dokumente
oder Zeugen, wie auch jetzt noch rechtlich anerkannt,