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eine anderweitige Grenze als die richtige angegeben
wurde. Mit der Wertvermehrung des Bodens stellt sich
aber die Notwendigkeit genauer Grenzbezeichnungen und
Grenzmale heraus, welch letztere früher häufig gar nicht
gesetzt wurden und ebenfalls durch die erfolgte Revision
die Ungenauigkeiten, oder sagen wir lieber Unzulänglichkeiten
 der früheren Vermessungen für definitive Grenzangaben.
 Im Laufe der Jahre wurden Neuvermessungen
herbeigeführt, auch in einzelnen Gemeinden des Ruhrreviers;
 leider sind sie noch nicht vollständig durchgeführt.
Der Kreis Essen z. B. entbehrt dieselben noch ganz und
gar. Im Stadt-. und Landkreise Bochum gingen diese
Messungen in den Jahren 1876 bis 1884 vor sich. Die
Revision ergab die Fehlerhaftigkeit der Aufnahmen; die
Schuld wurde den Vermessungstechnikern aufgebürdet.
Es mögen auch Fälle von pflichtwidrigen Arbeiten vorgekommen
 sein, doch dürfte es sich wohl nur um Ausnahmen
 handeln. Die Folge hat dies auch gelehrt, denn
die von Vermessungsrevisoren ausgeführten Messungen
bestehen ebenfalls nicht mehr zu Recht. Es ist bemerkenswert,
 daß speziell die Vermessungsbeamten durch
ihre Tätigkeit weniger auf geologische Verhältnisse hingewiesen
 waren, und daß dadurch die hier besprochenen
Erscheinungen nicht beobachtet wurden. Daß man eine
Einwirkung des Bergbaues seitens fachmännischer Kreise
vermutete, ist bekannt, aber mit dieser Ansicht wagte sich
niemand hervor. Sind doch auch heute trotz der Bruchtheorien
 noch Gutachten abgegeben über Schäden an
Gebäuden, Wasserleitungen etc.,die den ausschlaggebenden
Einfluß der Verschiebungen gar nicht berücksichtigen,
und die nur von Senkungen sprechen, Ich kann wohl
sagen, daß es eine ganze Anzahl von Gutachtern gibt,
die bis jetzt noch gar nichts von seitlichen Verschiebungen
gelesen haben; auch ist von einem Gutachter, der über
die Verhältnisse im Kohlenrevier nicht genau orientiert
ist, das nicht zu verlangen. Um auf die Verschiebungen
der Grenzen zu kommen, so hat der Landmesser
Overhoff im Jahre 1900 im Auftrage der Regierung