zu Arnsberg eine Revision des über die Gemeinde
Wimmelhausen gelegten Dreiecks — und Polygonnetzes
bewirkt, also trigonometrische Vorarbeiten zur Aufnahme
 der einzelnen Grundstücke. Dabei stellte er
fest, daß eine Verschiebung eingetreten war, die sich
für einzelne Punkte bis zu 3,75 Meter belief. In der beiliegenden
 Tafel 6 sind die Verschiebungen von 1900
gegen 1880 aufgeführt. Die schwarz eingetragenen
Polygonpunkte sollen die vom Jahre 1880 andeuten, die
roten die von 1900. Die Darstellung für die Verschiebungen
selbst ist verzerrt, um die Richtung der Bewegung besser
veranschaulichen zu können. Durch die Karte wird der
Nachweis geführt, wie der Abbau der Flötze gewirkt hat,
und zwar der Bruchwinkeltheorie entsprechend entgegengesetzt
 zu dem KEinfallen der Flötze. Einen Fall, der
weiter zurückreicht, möchte ich erwähnen: Bei
einer von mir persönlich ausgeführten Vermessung
im Jahre 1896 hatte ich bei Festlegung einer langen
Grenzlinie dieselbe mit möglichster Genauigkeit durch
mehrere Zwischenpunkte markiert. Etwa zwei Jahre
später errichtete der Besitzer hart an der Grenze seines
Grundstückes einen. Neubau, wogegen der Grenznachbar
Einspruch erhob mit der Begründung, daß der Bau etwa
5 Zentimeter über die Grenze gekommen sei. Gerichtlicherseits
 wurde ich als Gutachter ernannt und konnte
bezeugen, daß ich die Grenze richtig bestimmt hatte,
mußte aber gleichzeitig konstatieren, daß die mit Pfählen
markierten Zwischenpunkte nicht mehr genau in der
Flucht der durch zwei Grenzsteine markierten Grenzlinie
standen. Da ich im Jahre 1896 eine Längenmessung
bewirkt hatte zwecks Einmessung der Zwischenpunkte
konnte ich auch die Lage der Pfähle kontrollieren und
ersah, daß ein gewaltsames Verrücken dieser Punkte
nicht stattgefunden hatte. Ich gab meiner Vermutung
Ausdruck gegenüber den Interessenten, daß der Bergbau
die Ursache sei, hatte aber keinen Beweis, da ich verzleichende
 Nivellements nicht vorlegen konnte. Ich will
bemerken, daß ich mich damals schon mit der KEin-