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führen könnte. Tatsache ist, daß bis jetzt die Beleihungsinstitute
 noch nicht auf diese Erscheinungen der Bodensenkungen
 aufmerksam gemacht sind, sonst würde die
Höhe der Darlehen schon jetzt prozentualiter beschränkt
sein, und wie viele Institute würden ihr Geld überhaupt
nicht mehr im Kohlenbezirk anlegen oder die angelegten
Gelder wahrscheinlich unter obiger Begründung zurückziehen,
 was gesetzlich zulässig wäre! Ich erwähne noch,
daß die Bedingungen der im hiesigen Bezirke befindlichen
Sparkassen meistens Zusätze enthalten, die Bezug auf
Bodensenkungen haben. So enthalten die Schuldurkunden
der Sparkasse in Essen den bemerkenswerten Paragraphen:
 „Das Kapital ist sofort rückforderbar, wenn
Schuldner ohne Zustimmung der Sparkasse wegen Bergschäden
 oder dergl. sich mit dem Bergwerkseigentümer
einigt.“ Jedoch ist dabei erfahrungsgemäß nur der Fall
gemeint, daß das Gebäude selbst durch Bodensenkungen
Schaden erleidet. Die Folgen, die dem Grundbesitzer
entstehen, sind vorläufig nicht absehbar; sie dürften
aber noch eine äußerst wichtige Rolle spielen bei der
Riesensumme des im Industriebezirke angelegten Hypothekenkapitals.

Kommt auch nur ein Teil davon in Gefahr, so
äußert das seine Wirkung an der Bautätigkeit auf Jahre
hinaus und muß zur Entwertung der Grundstücke
führen.
Ich glaube mit diesen Ausführungen ein Bild gegeben
 haben, welche mannigfachen Schäden die Bodensenkungen
 im Gefolge haben und noch haben werden
für den engeren Bezirk des _rheinisch-westfälischen
Kohlenreviers. In den übrigen deutschen Kohlenrevieren,
dem der Saar, der Wurm, dem oberschlesischen und dem
sächsischen, liegen die Verhältnisse ähnlich, und allerorts
 sind Beobachtungen gemacht, welche die schädlichen
Wirkungen des Steinkohlenbergbaues auf die Erdoberfläche
 bestätigen. Besonders gilt dies für das umfangreiche
 Gebiet von Oberschlesien. Die Millionen nationalen
Wohlstandes, welche auf dem Spiele stehen, sind zahlen-