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Schäden herbei, und viele tun alles mögliche, um
die Schäden abzuwenden. Sehr häufig werden die
Zechen auch mit Schadenersatzansprüchen belästigt, die
gar nicht durch ihre Bauten entstanden sind. Sei dem
wie es will und vollauf diese Tatsachen gewürdigt: Das
rechtliche Gefühl sagt, daß, wer den Schaden verursacht,
auch für den Schaden aufzukommen hat. Daß dieses
aber nicht jedesmal auf dem gerichtlichen Wege erkämpft
werden muß, und daß auch stets genügende Mittel zur
Befriedigung berechtigt anerkannter Ersatzansprüchen aus
Bergschäden vorhanden sind, ist eine Forderung, die bei
der großen Anzahl von hunderttausenden Interessenten
wohl berechtigt ist. Wie schon bemerkt, liegen die Verhältnisse
 in anderen Kohlenrevieren ähnlich.
Die Forderung nach hinreichendem Schutze würde
auch seitens der Bergbautreibenden mit Freude begrüßt
werden, da endlich Klarheit über die Natur der Bergschäden
 durch umfassendste Untersuchungen gewonnen
würde,
Die wirtschaftliche Bedeutung der Regelung dieser
Forderung gewinnt aber in letzter Zeit noch durch verschiedene
 Vorkommnisse für unser ganzes Volk an
Interesse. Es sind dies einmal die aus verschiedenen
Gründen erfolgten oder erst geplanten Stillegungen von
Zechen im Ruhrgebiete, wie: Louise Tiefbau, Kaiser
Friedrich, Glückauf Tiefbau, Eiberg u. s. w., Gruben im
Süden und Südosten des Kohlenreviers. Sie sind entweder
 abgebaut, leiden unter starken Wasserzuflüssen,
oder sind nicht mehr abbauwürdig wegen zu geringen
Umfanges ihrer Felder und lassen teuere Neuanlagen
nicht zu. Nicht selten, wie dieses in den letzten Jahren
geschehen ist, werden sie auch angekauft von großen
Bergwerksbesitzern, welche die kleinen Betriebe dann
stillegen. Der Ankauf kleinerer Zechen ist gerade in
letzter Zeit sehr häufig vor sich gegangen und zwar bezweckte
 er für die besser situierten Kohlenunternehmungen
die Sicherung einer größeren Beteiligungsziffer beim
Kohlensyndikate. Es bestand und besteht noch bei den