großen Zechen die Neigung, die kleineren Gruben ein.
gehen zu lassen, da durch praktische Einrichtungen auf
den großen Gruben und durch größere Förderungen
die erhöhte Beteiligung am Syndikat wohl ausgenutzt
werden kann. Die schwer betroffenen Gemeinden haben
es nur durch Petitionen aller Art erreichen können, daß
eine größere Anzahl von Zechen, deren Stilllegung geplant
 war, noch im Betriebe sind. Umfangreiche Bittschriften
 sind dem Hause der Abgeordneten während
der verflossenen Sitzungen seitens der schwergeschädigten
Gemeinden zugegangen, worin um Abänderung von 8 65
des Berggesetzes ersucht wird. Die Frage wird erörtert,
einen Gesetzentwurf einzubringen, die Leistungsfähigkeit
kleiner Zechen durch geeignete Zusammenlegung mit
anderen zu erhöhen und dadurch ein Eingehen zu verhüten.
 Speziell betonten die Petitionen die ungeheuere
Schädigung der Grundbesitzer durch Bodenschäden, die
vorhanden sind oder noch eintreten werden und verlangten
 zwangsweise Bereithaltung der notwendig werdenden
 Mittel für den Fall, daß die Zechen zum Erliegen
kommen würden. Die Sache wird eine noch ernstere
durch den so plötzlich hereingebrochenen Streik, durch
den die großen Bergwerksgesellschaften in ihrem Vorsatze
bestärkt werden könnten, auch ihrerseits einmal ihre
Machtmittel zu zeigen, und zwar eben durch Stilllegung
der kleineren Betriebe. Jedenfalls ist, wenn dieser Fall
eintreten sollte, es den durch Bergbau Geschädigten
schwer oder gar unmöglich gemacht, ihre berechtigten
Ansprüche erfüllt zu sehen.
Zweitens ist die wichtige Tatsache zu bemerken,
daß bergbautreibende Gesellschaften, obwohl sie sich
bewußt sind, die Schuld an den durch sie verursachten
Schäden zu tragen, sich überhaupt weigern, eine von
Kommunen gewünschte andere Art ihres Betriebes zur
Sicherung des Grundbesitzes einzuführen. - Meistenteils
nehmen die Interessenten gerne keine Veranlassung, Ersatz
 für Bergschäden zu fordern, wo in Wirklichkeit
keine vorhanden sind. Sie können aber bei fortgesetzter