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gesetz -— Ausnahmegesetze wirken wie zweischneidige
Schwerter --— ganz bedeutende sind, so ist vorab
die Bildung von Schiedsgerichten anzustreben, die,
solange eine gesetzliche Regelung nicht erfolgt ist, in
ihrer Zusammensetzung erfahrene Sachverständige jeder
Art, wie Ärzte, Bautechniker, bergmännisch gebildete
Gutachter, Landmesser, erfahrene Landwirte ete. enthalten
und mit weitgehendster Machtbefugnis zur Schlichtung
ausgebrochener Streitigkeiten seitens der Bergwerksbesitzer
 wie auch der geschädigten Parteien versehen
werden, um unter Vorsitz von eigens hierzu vorgebildeten
‚Juristen zu verhandeln, sowie auf Grund der eingehendsten
Prüfungen und unterstützt durch die Behörden sorgfältige
Untersuchungen zu treffen und danach ihr Urteil abzugeben,
 inwieweit der Bergbautreibende Schadenersatz zu
leisten hat.